Weiterer Schritt gegen Geldwäscherei in Liechtenstein

Ziel ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Bei den Treuhändern können die Revisionen laut der Regierung zu Änderungen führen; kaum betroffen sind die Banken. Unter anderem muss neu vermutete Geldwäscherei auch gemeldet werden, wenn ein Geschäft nicht zu Stande gekommen ist. Die EU hat die dritte Richtlinie gegen Geldwäscherei im Jahre 2005 erlassen. Das Liechtensteiner Parlament verankerte überdies Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds im nationalen Recht.


Verfahren bei der internationalen Rechthilfe in Strafsachen verkürzt
Mit der Genehmigung einer weiteren Gesetzesrevision wurde das Verfahren bei der internationalen Rechthilfe in Strafsachen verkürzt. Die im internationalen Vergleich überdurchschnittlich vielen Einsprachemöglichkeiten wurden auf vier Instanzen beschränkt. (awp/mc/gh/26)

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