WEKO büsst bernische Elektroinstallateure
In der Entscheidung vom 6. Juli 2009 berücksichtigte die WEKO, dass die Unternehmen während der ganzen Untersuchung kooperiert und eine einvernehmliche Regelung getroffen haben. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Scherler AG, Atel Gebäudetechnik West AG (heute Alpiq InTec West AG),&Burkhalter Elektro AG, Etavis Arnold AG, BKW ISP AG Elektro AG, Gasser + Bertschy, Energie Wasser Bern (ewb) und Gfeller Elektro AG.
Schwerer Verstoss gegen das Kartellgesetz
Die WEKO hat festgestellt, dass die betroffenen Unternehmen zwischen 2006 und 2008 Submissionskartelle bildeten, indem sie sich abwechslungsweise öffentliche und private Projekte für elektrische Installationen zugeteilt haben. Zu diesem Zweck tauschten die Unternehmen Informationen über Preise aus und reichten aufeinander abgestimmte Offerten ein. Diese wiederholten Beschränkungen stellen harte Kartelle (hardcore cartels) dar, die als schwere Verstösse gegen das Kartellgesetz (KG) angesehen werden.
Kronzeugenregelung beantragt
Die Untersuchung wurde im Januar 2008 aufgrund von Informationen eines Dritten durch eine Hausdurchsuchungen eröffnet. Alle involvierten Unternehmen haben ihr Verhalten umgehend eingestellt und haben die Kronzeugenregelung (Bonus) beantragt.
Gfeller profitiert von «Bonusprogramm»
Im vorliegenden Fall belaufen sich die ausgesprochenen Geldstrafen auf mehr als 1,24 Mio. Franken und wurden auf Basis der Sanktionsverordnung zum KG berechnet. Die Bussen wurden aufgrund des Umsatzes der Unternehmen auf den relevanten Märkten, der Schwere und Dauer der Wettbewerbsbeschränkung sowie der Umstände des Falles festgelegt. Hinzu kommt die Reduktion für diejenigen Unternehmen, welche vom Bonusprogramm profitieren. Im vorliegenden Fall war Gfeller das erste Unternehmen, welches einen Bonus beantragte, weshalb ihr die Sanktion komplett erlassen wird. Für die weiteren Unternehmen wurden die Geldstrafen aufgrund der erwähnten Kriterien festgelegt.
Das Bonusprogramm wurde vom Gesetzgeber im Jahre 2003 eingeführt. Dieses erlaubt es, die Unternehmen, welche bei der Aufdeckung und der Abschaffung einer Wettbewerbsbeschränkung kooperieren, ganz oder teilweise von einer Sanktion zu befreien. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann das erste Unternehmen Informationen liefern und eine Reduktion von 100% erhalten. Für die weiteren Unternehmen kann die Reduktion bis zu 50% von dem tatsächlich zu bezahlenden Betrag betragen.
WEKO will Kampf gegen Submissionskartelle verschärfen
Mit dieser Entscheidung verurteilt die WEKO zum ersten Mal unter Auferlegung von Geldbussen die Mitglieder eines Submissionskartells. Andere Untersuchungen gegen Submissionskartelle sind im Gange, so in den Kantonen Aargau und Zürich. Die WEKO zeigt sich in ihrer Mitteilung entschlossen, die Bekämpfung derartiger Abreden, die der Wirtschaft und dem Gemeinwesen wesentliche Schäden verursachen, zu verstärken. Parallel zu ihrer Intervention in konkreten Fällen hat sie ein Verfahren der Zusammenarbeit mit den Kantonen eingeführt, um diese in der Problematik zu sensibilisieren und von Synergien zu profitieren. (WEKO/mc/pg)