Während des Untersuchungsverfahrens hätte die Documed AG diskriminierende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Publikation von Arzneimittelinformationen fallengelassen, so die Mitteilung weiter. Mit Entscheid vom 7. Juli 2008 habe die Weko Kenntnis von diesen Anpassungen genommen und der Documed AG für die Dauer der Wettbewerbsbeschränkungen eine reduzierte Sanktion von 50’000 Franken auferlegt, schreibt die Weko. (weko/mc/ps)