Die Untersuchung soll zeigen, ob solche Abreden zwischen den Vertreibern von Türdrückern, Türschlössern, Türscharnieren etc. tatsächlich bestehen bzw. bestanden haben und wie sich diese in der Schweiz ausgewirkt haben.
Neue Erkenntnisse aus Untersuchungen im Bereich Baubeschläge
Im Juli 2007 hatte die WEKO bereits eine Untersuchung im Bereich Baubeschläge eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden dem Sekretariat zusätzliche wettbewerbsbeschränkende Sachverhalte angezeigt, die Anlass für eine weitere Untersuchung geben. Liefern Unternehmen in laufenden Verfahren unaufgefordert Informationen oder Beweismittel über weitere Wettbewerbsverstösse, kann dies zu einer erheblichen Reduktion der Sanktionen führen. (WEKO/mc/pg)