Weko: Gebühr für Maestro kartellrechtlich problematisch

Die Banken und die Telekurs Multipay seien aufgefordert worden, der Weko mitzuteilen, ob auf die Umsetzung des geplanten Vorhabens verzichtet werde, heisst es in der Weko-Mitteilung weiter.


Vereinbarte Gebühr «unzulässige Preisabrede»
Die Einführung einer von Banken und Telekurs gemeinsam vereinbarten, preisabhängigen Gebühr, müsste «wohl als unzulässige Preisabrede unter Banken qualifiziert werden». Sie liesse sich nach einer ersten Prüfung nicht durch wirtschaftliche Effizienzgründe rechtfertigen. Auslöser der Vorabklärung durch die Weko war eine entsprechende Meldung der Schweizer Banken und der Telekurs. Darin wurde die beabsichtigte Einführung einer Gebühr mit der ungenügenden Kostendeckung durch das jetzige Preisgefüge begründet.


Konsumentenschutz hält sich Beschwerde vor
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat am Dienstag mitgeteilt, sie halte sich eine Beschwerde an die Weko vor, falls die Banken und Telekurs Multipay nun nicht vom Vorhaben abrückten. Der geplanten preisabhängigen Gebühr fehle es an wirtschaftlicher Berechtigung und stelle höchstwahrscheinlich eine unzulässige Preisabsprache der Banken dar, heisst es in der Mitteilung weiter.


Keine Stellungnahme von Telekurs Multipay
Die Telekurs Multipay wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA keine Stellung zur WeKo-Vorabklärung nehmen. Sie müsse zuerst geprüft werden, teilte der Sprecher mit. (awp/mc/ar)

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