Die Banken und die Telekurs Multipay seien aufgefordert worden, der Weko mitzuteilen, ob auf die Umsetzung des geplanten Vorhabens verzichtet werde, heisst es in der Weko-Mitteilung weiter.
Vereinbarte Gebühr «unzulässige Preisabrede»
Die Einführung einer von Banken und Telekurs gemeinsam vereinbarten, preisabhängigen Gebühr, müsste «wohl als unzulässige Preisabrede unter Banken qualifiziert werden». Sie liesse sich nach einer ersten Prüfung nicht durch wirtschaftliche Effizienzgründe rechtfertigen. Auslöser der Vorabklärung durch die Weko war eine entsprechende Meldung der Schweizer Banken und der Telekurs. Darin wurde die beabsichtigte Einführung einer Gebühr mit der ungenügenden Kostendeckung durch das jetzige Preisgefüge begründet.
Konsumentenschutz hält sich Beschwerde vor
Keine Stellungnahme von Telekurs Multipay