Weko senkt Verrechnungsgebühren im Kreditkartenmarkt erneut
Diese Gebühren verlangen die Herausgeber von MasterCard- und Visa-Karten von den Banken, die Zahlungen für Händler abrechnen. Sie fliessen in die Kommissionen ein, welche die Banken den Händlern verrechnen. Der neue Satz stütze sich auf die gemachten Erfahrungen und orientiere sich stärker an den kosteneffizientesten Marktteilnehmern. Die Gebührenhöhe gleiche sich damit an den europäischen Durchschnitt an.
Letzte Senkung vor fünf Jahren
Im Jahr 2005 hatte die WEKO bereits erreicht, dass die Interchange Fees um 15 bis 25% gesenkt werden können. Diese Vereinbarung lief nach vier Jahren aus und erforderte eine neue Untersuchung seitens der WEKO.
Vorsorgliche Massnahme grösstenteils akzeptiert
Die nun erlassene neue vorsorgliche Massnahme sei von den wesentlichen Akteuren im Kreditkartenmarkt akzeptiert worden und gelte bis zur definitiven Entscheidung in der im Sommer lancierten WEKO-Untersuchung. Die Unterschrift verweigert haben laut Branchenangaben bislang die kürzlich neu in den Markt getretenen Kartenaussteller GE Money Bank, Jelmoli Bonus Card und Postfinance.
Kritik von Swisscard
Swisscard AECS, Gemeinschaftsunternehmen des Kreditkartenanbieters American Express und der Grossbank Credit Suisse, kritisierte, dass die WEKO in einen wettbewerbsintensiven und gut funktionierenden Markt eingreife. Stossend sei, dass die Behörde ein einzelnes Element des Systems verändere, obwohl sie nicht dazu Stellung bezogen hat, wie sich frühere Senkungen der Interchange Fees volkswirtschaftlich und damit auch auf Ebene der Konsumenten auswirkten.
Höhere Kosten und höheres Service-Niveau in der Schweiz
Beispiele aus dem Ausland zeigten, dass solche Interventionen kaum zu Preisreduktionen im Handel führten. Springender Punkt ist laut Beobachtern nämlich, dass die Preise kaum nach Zahlungsart differenziert sind und damit ein Barzahler die Kosten des Kreditkartensystems mittragen muss. Swisscard hat die neue Regelung unterzeichnet, um dem Sanktionsrisiko zu entgehen und Planungs- und Rechtssicherheit zu erhalten. Die Kosten und das Service-Niveau lägen in der Schweiz aber über dem europäischen Schnitt. Denn der Markt sei bedeutend kleiner, die Leistungen müssten in mehreren Sprachen erbracht werden und das Kostenniveau sei höher.
Die WEKO untersucht auch die Frage, ob eine kollektive Festlegung der Verrechnungsgebühren überhaupt zulässig ist. Die Behörde kam zum Schluss, dass in der Zwischenzeit ein Wechsel von einem kostenbasierten zu einem anderen System nicht sinnvoll sei. ( awp/mc/pg/10)