Das Einverständnis der Weko mit der so genannten Interchange Fee ist auf vier Jahre begrenzt. Dabei handelt es sich um eine Verrechnungsgebühr zwischen den Herausgebern von Kreditkarten und den Kreditkartenunternehmen, welche die Händler für die Akzeptanz von Kreditkarten anwerben. Die Gebühr dürfe nicht weitere Kosten berücksichtigen als die effektiven Netzwerkkosten, schreibt die Weko. Heute gehe sie jedoch über die objektiven Netzwerkkosten hinaus, weshalb eine unzulässige Abrede unter den Beteiligten vorliege, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtige.
Wettbewerb zwischen Zahlungsmitteln verstärkt