Weko stellt Preisabsprachen bei Potenzmittel fest – Harte Sanktionen drohen

Die Wettbewerbsbehörde wirft den betroffenen Pharmakonzernen und Verkaufsstellen vertikale Preisabsprachen vor. Stein des Anstosses sind die Preisempfehlungen der Hersteller an Apotheken, selbstdispensierende Ärzte oder Grossisten. Diese würden aufgrund der Empfehlungen das selbe Medikament gegen Erektionsstörungen zum gleichen Preis abgeben, lautet der Vorwurf. Mit den Preisempfehlungen direkt auf den Firmen-Webseiten oder in Medikamenten-Datenbanken werde der Wettbewerb zwischen den Verkaufsstellen beeinträchtigt.


Potenzmittel nicht kassenpflichtig
Dieser ist aber beabsichtigt: Die drei Potenzmittel der Pharmakonzerne Pfizer, Bayer und Eli Lilly gegen Erektionsstörungen sind nicht kassenpflichtig. Sie unterstehen damit nicht den gesetzlich festgeschriebenen Höchstpreisen.


Happige Busse möglich
Das Sekretariat als Untersuchungsinstanz beantragt der WEKO, der Entscheidungsinstanz, das Verhalten der involvierten Firmen zu verbieten und zu sanktionieren. Die beschuldigten Firmen haben die Möglichkeit eine Stellungnahme zu diesen Vorwürfen einzureichen. Danach wird die WEKO entscheiden. Die maximale Sanktion beträgt 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes des Unternehmens, wie der entsprechenden Verordnung zu entnehmen ist.


Verdacht horizontaler Preisabsprachen nicht erhärtet
Der ursprüngliche Verdacht von ebenfalls horizontaler Preisabsprachen zwischen den Herstellern konnte nicht erhärtet werden, sagte WEKO-Direktor Rafael Corazza gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Pfizer und Bayer wollten auf Anfrage keine Stellung nehmen. Es handle sich um ein laufendes Verfahren. Die Vorwürfe würden geprüft. Ein positiver Entscheid der WEKO könnte Signalcharakter für die gesamte Branche haben, sagte Corazza.


Präjudizierende Wirkung?
Gleiche Preisempfehlungen gebe es nämlich für etwa 4’000 nicht kassenpflichtige Mittel. Allerdings müsse jeder Fall einzel angeschaut werden. Nicht bei allen Medikamenten hätten die Preisempfehlungen die gleiche Wirkung. Bestätige sich allerdings der Verdacht im Markt für Potenzmittel habe dies durchaus eine gewisse präjudizierende Wirkung, sagte Corazza. (awp/mc/pg/16)

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