Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt dem Bundesrat, den Rechtsschutz der Anbieter zu verbessern. Diese sollen die Einhaltung der beschaffungsrechtlichen Regeln und Grundsätze gerichtlich überprüfen lassen können, wie es in einer WEKO-Mitteilung vom Donnerstag heisst. Hintergrund dieser Empfehlung sind Vorwürfe der italienischen Agusta S.p.A im Zusammenhang mit der Beschaffung von 20 Eurocoptern durch armasuisse. Agusta reichte bei der WEKO eine Anzeige ein. Sie warf der armasuisse Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung vor.
Keine Untersuchung gegen armasuisse
Ein solcher Missbrauch liegt nach Feststellungen der WEKO nicht vor, zumal die Beschaffung auf dem Weltmarkt erfolgt sei. Wie zuvor ihr Sekretariat sieht auch die WEKO selbst keinen Anlass, gegen armasuisse eine Untersuchung einzuleiten. Im Rahmen der Überprüfung des Beschaffungsrechts wurde jedoch die erwähnte Gesetzeslücke festgestellt. (awp/mc/ps)