Weko will Grundsatzentscheid zu Internet-Handel
Die beiden Haushaltgerätehersteller beschränken oder sogar verbieten ihren Händlern den Internetverkauf. Die Untersuchungen seien Pilotverfahren, sagte Vincent Martenet, seit Juli Weko-Präsident, am Montag in Bern anlässlich eines Pressegesprächs der Kommission.
Leitentscheid gefordert
«Wir wollen einen Leitentscheid, der generelle Kriterien festlegt», hielt der Lausanner Rechtsprofessor fest. Der stark wachsende Online-Handel sorge für mehr Wettbewerb, was positiv sei. «Es gibt kaum mehr Waren, die nicht mehr im Internet angeboten werden.» Auch Luxusartikel seien immer mehr online erhältlich. Die Weko beobachtet aber laut Martenet, dass Vertriebsverträge für bestimmte Produkte den Online-Handel beschränken. Solche Auflagen können Mindestpreise sein oder Bestimmungen, wonach Internetpreise über den Ladenpreisen liegen müssen. Und es gibt auch Verkaufsverbote.
«Trittbrettfahrer-Problem»
Ein Grund für solche Beschränkungen ist das «Trittbrettfahrer-Problem» (free riding). Damit sind Kunden gemeint, die sich im Laden beraten lassen, um dann die Ware billiger in einem Online-Shop zu kaufen. «Das Problem dürfen wir bei unserem Entscheid nicht ignorieren, sonst öffnen wir Tür und Tor für Beschwerden», sagte Martenet. Läden machten Investitionen, um ihren Kunden Beratungen anbieten zu können. «Die Frage ist: In welchem Umfang rechtfertigt das Trittbrettfahrer-Problem Beschränkungen für den Online-Handel?»
Electrolux und V-Zug kooperativ
Die Weko will laut Martenet zum Online-Handel eine Praxis entwickeln, die sich möglichst nahe an jene der EU anlehnt. Die EU-Behörde habe beispielsweise zugelassen, dass ein Händler bestimmte Produkte nur dann im Internet verkaufen darf, wenn er sie gleichzeitig auch in einem Laden anbietet. Ob die Weko eine gleiche Regel anvisiere, sei aber offen. Im Fall der Haushaltgerätehersteller geht es um ein Verbot (Electrolux), respektive strenge Auflagen (V-Zug) für den Internethandel. Händler haben die Verfahren angestossen. Beide Firmen sicherten bei Untersuchungsbeginn zu, sie wollten einvernehmlich mitarbeiten, die Kriterien zu entwickeln. Mit einem Entscheid sei «in kurzer Frist» zu rechnen, sagte Martenet.
Weko-Entscheid zu Sunrise/Orange verteidigt
Am Pressegespräch verteidigte Martenet zudem den Weko-Entscheid vom April, die Fusion von Sunrise und Orange zu verbieten. Das neue Mobilfunkunternehmen und Swisscom hätten zusammen den Markt beherrscht, begründete die Weko damals. Zwar sei es noch zu früh für eine Bilanz, doch was bisher im Markt passiert sei, «stützt unseren Entscheid», sagte Martenet. So sei immer die Rede davon gewesen, dass Orange weit und breit der einzige Interessent für Sunrise sei. «Nun wurde Sunrise von CVC übernommen – und zwar zu einem stolzen Preis», sagte Martenet. Ausserdem hätten die Unternehmen tiefere Terminierungsgebühren als Auflage angeboten. «Heute liegen die Tarife unter diesem Angebot.» (awp/mc/ps/17)