Ob dem Verfahren aufschiebende Wirkung zuerkannt werde, müsse nun das Bundesgericht entscheiden, sagte Weko-Sprecher Patrick Ducrey am Montag zu einen Artikel der «Finanz und Wirtschaft» (FuW, Ausgabe 10.06.). Der Dachverband Swisselectric hatte zuletzt mit einem Start von Swissgrid auf die zweite Hälfte des Jahres gerechnet. Sollte das Bundesgericht nach Anhörung der Parteien die aufschiebende Wirkung gewähren, so könnte das den Start der Swissgrid um ein weiteres Jahr verzögern. Nach Ansicht der Weko hätten die Aktionäre aber den Betrieb der Swissgrid mit den Weko-Auflagen bereits aufnehmen können, wie Ducrey sagte.
Aus grundsätzlichen Gründen
Die Rekurskommission hatte im Mai einen Rekurs von Swisselectric gegen die Weko-Auflagen gutgeheissen. Zu den Weko-Auflagen gehörte, dass die Swissgrid Dritten diskriminierungsfrei den Zugang zum Netz gewähren muss. Zudem dürfen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung nicht anderen Stromgesellschaften angehören. Die Weko wolle den Entscheid der Rekurskommission aus grundsätzlichen Gründen anfechten, sagte Ducrey. Sie sei anderer Meinung als die Rekurskommission, die glaube, dass der Zugang zum Swissgrid-Netz bereits durch das Kartellrecht garantiert werde. (awp/mc/th)