Im Hauptantrag fordern ethos und die Pensionskassen, dass dem Verwaltungsratspräsidenten verwehrt wird, gleichzeitig eine exekutive Funktion im Unternehmen auszuüben. Wie ethos in einem Communiqué weiter schreibt, soll zudem die Amtsdauer für Mitglieder des Verwaltungsrats (VR) von fünf auf drei Jahre gesenkt werden.
Widerspruch mit Corporate Governance
Das Doppelmandat widerspreche den Regeln der Corporate Governance, begründet ethos die Anträge. Die Ämterkumulation könne das Gleichgewicht zwischen den Führungs- und Aufsichtsfunktionen sowie die objektive Diskussion im VR ernsthaft gefährden. Der VR könne so seiner gesetzlichen Rolle als Oberaufsicht nicht vollständig gerecht werden.
Grossaktionäre Pensionskassen
ethos, die Pensionskassen der Stadt Zürich und des Kantons Jura, die Luzerner Pensionskasse sowie die Genfer Pensionskassen CEH und CIA halten gemeinsam Nestlé-Aktien im Nominalwert von rund 1 Million Franken. Beim aktuellen Kurswert entspricht dies einem Paket im Wert von rund 300 Mio. Franken.
Teiferer Schwellwert gefordert
Damit erfüllen ethos und die Pensionskassen die in den Nestlé-Statuten vorgesehenen Schwellenwert für Anträge. Diese Hürde wird von den Antragsstellern gleichzeitig als zu hoch kritisiert. Sie fordern deshalb, dass künftig bereits einen Antrag stellen kann, wer Aktien im Umfang von 100 000 Fr. Nominalwert vertritt.
Brabeck zeigte keine Beunruhigung
Peter Brabeck hatte bereits am Donnerstag anlässlich der Nestlé-Bilanzmedienkonferenz auf die Kritik von ethos reagiert. Brabeck zeigte sich dabei in keiner Weise beunruhigt und wies auf die hohe Hürde für Statutenänderungen hin: «Dazu braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit.» (awp/mc/mad)