Ein US-Richter hat die einstweilige Verfügung aufgehoben. Mit dem Antrag wollte Julius Bär verhindern, dass die im Januar dieses Jahres auf der Website veröffentlichten Kunden-Dokumente publik gemacht wurden. Julius Bär bestreitet die Echtheit einiger Dokumente.
Der «Streisand-Effekt»
Allerdings wurde der Fall bzw. die Website durch den Antrag von Julius Bär erst recht bekannt. Dabei spricht man auch vom «Streisand-Effekt»: Die US-Sängerin Barbra Streisand hatte 2003 per Klage erreichen wollen, dass Satellitenfotos von ihrem Haus nicht im Web abgerufen werden können. Das weckte erst recht die Neugier der Internet-Gemeinde und schon bald waren die Bilder überall zu finden. Auch die Julius-Bär-Informationen waren mittlerweile auf vielen anderen Websites zu finden. Deshalb war die einstweilige Verfügung praktisch wirkungslos. (Inside-IT/mc)