Das am Dienstag ergangene Urteil der obersten Gerichtsinstanz in Deutschland bestätigt die Bestandesübertragung, die im Zuge der Umstrukturierung der Herold-Gruppe 1988 erfolgt war. Zurich stelle mit Befriedigung fest, dass der bisherige Rechtszustand erhalten bleibe, teilte Zurich Financial Services am Dienstag mit.
Widerspruch vom «Bund der Versicherten»
Gegen die Genehmigung der Bestandsübertragung durch das BAV legte ein Versicherungsnehmer Widerspruch ein, der durch die Konsumentenschutz-Organisation «Bund der Versicherten» vertreten wurde. (awp/mc/ab)