Zinsbesterungsabkommen mit EU: 537 Mio CHF eingegangen

Ein Viertel bleibt als Entgelt für den Aufwand in der Schweiz. Wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Montag mitteilte, wurden 403 Mio an die EU-Mitgliedstaaten überwiesen. 121 Mio gehen in die Bundeskasse. 13 Mio erhalten die Kantone.


Von 15 Prozent auf 35 Prozent steigen
Der seit dem 1. Juli 2005 erhobene Steuerrückbehalt erfasst alle Zinszahlungen, die eine Bank oder eine andere Zahlstelle in der Schweiz einer natürlichen Person mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat leistet. Er steigt von heute 15 Prozent bis 2011 auf 35%.


Das Zinsbesteuerungsabkommen sieht alternativ zum Steuerrückbehalt auch vor, dass ausländische Bankkunden Zinszahlungen freiwillig dem Wohnsitzstaat melden können. Wie das EFD mitteilte, gab es insgesamt rund 55`000 solche Meldungen. Von den 403 Mio gehen je 103 nach Deutschland und nach Italien. Frankreich erhält 50 Mio, Grossbritannien 32, Spanien 30, Belgien 21, Griechenland 15 und Holland 13 Mio. Die kleineren Beträge verteilen sich auf die restlichen 17 EU-Länder.


Bankgeheimnis bewahrt
Mit dem Abkommen stellt die Schweiz sicher, dass die in der EU geltende Zinsbesteuerung nicht über ihren Finanzplatz umgangen wird. Gleichzeitig bleibt das Schweizer Bankgeheimnis bei den Einkommenssteuern gewahrt. (awp/mc/th)

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