Zinsbesteuerungs-Abkommen bringt bisher 137,5 Mio. Franken ein

Das Finanzdepartement (EFD) zieht aus diesen ersten provisorischen Zahlen den Schluss, dass das schweizerische System zum Steuerrückbehalt funktioniert. Für eine Interpretation der Einnahmen und für eine Einschätzung der künftigen Entwicklung reicht die kurze Beobachtungsfrist allerdings nicht aus.


Steuerrückbehalt auf Zinserträgen
Aufgrund des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen bilateralen Abkommens wird auf Zinserträgen ein Steuerrückbehalt erhoben. Er erfasst alle Zinszahlungen, die eine Bank oder eine andere Zahlstelle in der Schweiz einer natürlichen Person mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat leistet. Der Rückbehalt beträgt zur Zeit noch 15% und steigt bis 2011 auf 35%. Sein Ertrag fällt zu 75% an die betroffenen EU-Staaten. Die restlichen 25% erhalten der Bund und die Kantone als Abgeltung für ihren Aufwand.


3,5 Mio. Franken an die Kantone
Bis Ende März konnten die Zahlstellen die für das Steuerjahr 2005 einbehaltenen Beträge der Eidg. Steuerverwaltung überweisen bzw. Meldung erstatten. Danach gingen bei der Steuerverwaltung für die Erfassungsperiode zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2005 insgesamt 137,5 Mio ein. 103 Mio fliessen in die EU, 31 Mio zum Bund, 3,5 Mio in die Kantone.


Mittel für «Kohäsionsmilliarde» einsetzen?
Gegenwärtig wird darüber diskutiert, Mittel aus dem Zinsbesteuerungsabkommen für die «Kohäsionsmilliarde» einzusetzen, mit der die Schweiz die neuen EU-Länder unterstützen will. Damit habe sich der Bundesrat am Mittwoch nicht näher befasst, sagte Vizekanzler Oswald Sigg. Laut Sigg führte der Bundesrat aber eine allgemeine Aussprache über die Kompensation der Kohäsionszahlungen. Im Vordergrund stehen Einsparungen EDA und EVD. Mit Motionen fordert das Parlament, dass dies nicht zu Lasten der Entwicklungshilfe geschehen darf. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates erwartet vom Bundesrat möglichst rasch konkrete Vorstellungen. (awp/mc/pg)

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