Die 2003 in Betrieb genommene Strafanstalt in Zug kostet laut der jetzt von der Regierung vorgelegten Schlussabrechnung 13,4 Mio CHF. Die von der Generalunternehmerin eingereichte Abrechnung sei für das Hochbauamt nicht kontrollier- und nachvollziehbar und überdies unvollständig gewesen. Bis heute konnten sich der Kanton Zug und die Zschokke AG nicht einigen.
Rechtsweg erst als letzte Konsequenz
Deshalb unterbreitet die Regierung dem Parlament nun die eigene Rechnung zur Genehmigung. Ausgangspunkt sind die vom Kantonsrat beschlossenen Kredite, erhöht um die Teuerung und ausgewiesene Mehrkosten (LSVA, Anpassung Mehrwertsteuer). In einer Stellungnahme hält die Zschokke AG an ihrem Standpunkt fest. Sie könne die von ihr vorgelegte Abrechnung im Detail begründen. Es bestehe nach wie vor eine Differenz von 2,4 Mio CHF. Die nun vom Kanton Zug vorgelegte Endabrechnung habe man noch nicht analysieren können. Die Zschokke Generalunternehmung AG geht davon aus, dass die Differenz im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden kann. Es liege aber nun am Kanton Zug, das nach wie vor gültige Angebot zum Gespräch und zum Finden einer Lösung anzunehmen. Den Rechtsweg will Zschokke erst in letzter Konsequenz beschreiten.
(awp/mc/hfu)