Zürich: Verbot für deutsche und österreichische Taxis am Flughafen
138 Taxifahrer am Flughafen hatten im letzten Dezember eine Petition eingereicht, welche die Rechte der Schweizer Taxifahrer einfordert und die Durchsetzung der Bestimmungen verlangt. Die Stadt Kloten habe die Anwendbarkeit der beiden Staatsverträge aus den Jahren 1953 (mit Deutschland) und 1958 (mit Österreich) prüfen lassen, schreibt sie in der Mitteilung. Vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sei sie angewiesen worden, sie umzusetzen.
171 Firmen in Deuschland und Österreich betroffen
Aus Gründen der Verhältnismässigkeit würden Widerhandlungen gegen die Abkommen erst ab dem 1. Januar 2011 geahndet. Die betroffenen 171 Firmen in Deutschland und Österreich seien am Montag informiert worden, sagte Thomas Grädel, Leiter Sicherheit der Stadt Kloten, auf Anfrage.
Von der Regelung betroffen sind Taxis, Limousinen und Personenwagen mit bis zu neun Sitzplätzen. Zulässig ist gemäss den Staatsverträgen das gewerbsmässige Abholen von Fahrgästen mit Fahrziel weniger als fünf Kilometer von der deutschen Grenze beziehungsweise zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. (awp/mc/pg/10)