Zug will im Steuerwettbewerb Spitze bleiben

Als es 2004 um den neuen Finanzausgleich (NFA) ging, malte Zug düsterste Szenarien an die Wand: Bankrott des Kantons, unabdingbar verbunden mit Steuererhöhungen. Heute sieht die Welt wieder ganz anders aus: Die Steuern werden nicht erhöht, sondern gesenkt. So werden unter anderem ein Betreuungsabzug für Kinder und ein Behindertenabzug eingeführt. Die wirtschaftliche Doppelbelastung wird gemildert. Zudem wird die Kapitalsteuer weiter reduziert. Der Kanton nimmt damit Mindereinnahmen zwischen 11 und 16 Mio CHF in Kauf.


«Nicht zurücklehnen»
Wenn Zug der attraktive Wirtschaftsstandort bleiben soll, könne es nicht zurücklehnen, so der Tenor der Bürgerlichen. Der Kanton müsse flexibel sein, um konkurrenzfähig zu bleiben. Davon könnten dann alle Einwohner profitieren. Es bestehe Handlungsbedarf und eine Anpassung sei unabdingbar.


Linke sieht es anders
Das sieht die Linke anders. Während die Entlastung der Familien vergleichsweise eine Alibiübung sei, so die SP, heize Zug als einer der Hauptinitatoren des ruinösen Steuerwettbewerbes diesen noch mehr an – obwohl Zug europaweit schon heute die tiefste effektive Steuerbelastung aufweise. Für die Alternative Fraktion (AF) ist dieses erneute «Steuerdumping» unsolidarisch gegenüber der übrigen Schweiz. Das sei ruinös. Am Schluss fehle dem Staat das Geld für seine zentralen Aufgaben. Sowohl AF wie auch SP drohen mit dem Referendum gegen die Steuergesetz-Revision.


Keine Alternative zum Steuerwettbewerb
Finanzdirektor Peter Hegglin hielt dem entgegen, dass es keine Alternative zum Steuerwettbewerb gebe. Zug versuche nur, seinen Spielraum auszunützen. Es drohe der Exodus von Firmen, wenn man nicht reagiere. In der Detailberatung versuchten SP und Alternative, bei den Sozialabzügen noch mehr herauszuholen, unter anderem auch einen Abzug für Freiwilligenarbeit. Ohne Erfolg. Auch der Versuch der AF, die Senkung der Kapitalsteuer rückgäng zu machen, misslang. Auf der politischen Gegenseite scheiterte ein Versuch der FDP, die Doppelbesteuerung noch weiter zu reduzieren. Die Regierung hatte beantragt, Gewinne und Beteiligungen statt zu 100 nur zu 70 Prozent zu besteuern. Die FDP wollte nur zu 50 Prozent besteuern. Mit Stichentscheid der Präsidentin schwangen die 70 Prozent obenauf. Die Steuergesetz-Revision bedarf noch einer weiten Lesung. (awp/mc/gh)

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