Zusammengefasste Finanzmarktaufsicht – Bundesrat verabschiedet Botschaft

Mit der FINMA werden die Eidg. Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in eine einzige Behörde integriert. So soll die schweizerische Finanzmarktaufsicht gestärkt werden und international mehr Gewicht erhalten. Wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) schreibt, wird die FINMA als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltet, die funktionell, institutionell und finanziell unabhängig ist.

Rechenschaftspflicht und politischen Oberaufsicht durch den Bund
Sie verfügt über eine zeitgemässe Führungsstruktur mit einem Verwaltungsrat, einer Geschäftsleitung und einer Revisionsstelle. Die Unabhängigkeit der FINMA verlangt im Gegenzug eine Rechenschaftspflicht und politischen Oberaufsicht durch den Bund. Das Personal der FINMA wird privatrechtlich angestellt. Dies entspricht der Regelung, die auch bei der neu zu bildenden Revisionsaufsichtsbehörde getroffen worden ist. Neben organisatorischen Fragen enthält das vorgeschlagene Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) auch Grundsätze zur Finanzmarktregulierung, eine Regelung zur Haftung sowie harmonisierte Aufsichtsinstrumente und Sanktionen. Damit wird das FINMAG zum Dachgesetz über die übrigen einschlägigen Gesetze.

Verbesserung der Sanktions-Instrumente
Mit der Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht soll auch das wenig differenzierte und griffige Sanktionsinstrumentarium verbessert werden, wie das EFD schreibt. Der vorliegende Entwurf sieht neben den überarbeiteten Strafbestimmungen neue Verwaltungssanktionen wie Einziehung oder Berufsverbot vor. Der Bundesrat schlägt bei der Finanzmarktaufsicht erstmals eine Haftungsbeschränkung vor. Er folgt damit einem internationalen Trend. Die FINMA soll nur haften, wenn sie wesentliche Amtspflichten verletzt hat und Schäden nicht auf ein Fehlverhalten der Beaufsichtigten zurückzuführen sind.

Neuorganisation des Übernahmewesens
Angepasst wird auch die Behördenorganisation im Übernahmewesen. Dies drängt sich wegen der Revision der Bundesrechtspflege auf, durch die ein vierstufiger Instanzenzug entsteht. Ein so langer Instanzenzug würde Übernahmetransaktionen faktisch blockieren und allenfalls sogar zum Scheitern bringen, schreibt das EFD.

(awp/mc/hfu)

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