Dieser Zuschlag darf gemäss Energiegesetz maximal 0,6 Rappen betragen. Mit den unverändert 0,45 Rappen stehen 2010 rund 265,5 Mio CHF zur Verfügung, wie das Bundesamt für Energie an Montag mitteilte. Davon entfallen etwa 35 Mio CHF auf die Mehrkostenfinanzierung («15-Räppler»). Die kostendeckende Einspeisevergütung beansprucht nächstes Jahr rund 130 Mio CHF. Die restlichen gut 100 Mio fliessen in Rückstellungen für die Risikoabsicherung bei Geothermie-Projekten, in Reserven für die Rückerstattungen an Grossverbraucher und in wettbewerbliche Ausschreibungen, wie das Bundesamt für Energie mitteilte.
10 Prozent «grüner Strom» bis 2030
Das Gesetz schreibt vor, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 um mindestens 5,4 Mrd Kilowattstunden erhöht werden muss. Das sind rund zehn Prozent des Stromverbrauchs von 58,7 Mrd Kilowattstunden im Jahr 2008. Die Einspeisevergütung ist der Hauptpfeiler der Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Der maximale Zuschlag von 0,6 Rappen muss erst dann erhoben werden, wenn die angemeldeten Anlagen mit positivem Bescheid gebaut sind, Strom ins Netz einspeisen und dafür ab diesem Zeitpunkt die kostendeckende Einspeisevergütung erhalten. (awp/mc/ps/20)