Bis Ende April läuft das Vernehmlassungsverfahren zu diesem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates.
Der Bund soll nachziehen
Die SPK will die Lage klären, nachdem das Bundesgericht die in 15 Kantonen praktizierte Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an politische Parteien für unrechtmässig erklärt hat. Gleichzeitig soll diese Abzugsfähigkeit auch beim Bund eingeführt werden. Grundsätzlich sollen natürliche Personen Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an die Parteien als allgemeinen Abzug bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens geltend machen können. Juristische Personen dürfen ihre Beiträge unter dem geschäftsmässig begründeten Aufwand aufführen.
Abzuglimite in der Hand der Kantone
Bei der direkten Bundessteuer schlägt die SPK eine Limite von 10 000 Franken vor. Die Kantone werden den abzugsfähigen Betrag selber festlegen. Eine Kommissionsminderheit will den Abzug (bis 20 000 Franken beim Bund) nur dann zulassen, wenn die Zuwendungen öffentlich deklariert werden. Die SPK lehnte dies mit 7 zu 4 Stimmen ab. Die Vorlage wurde von der Kommission mit 8 zu 3 Stimmen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Sie geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/SG). (awp/mc/th)