Der 54-Jährige muss zudem gut 11’000 CHF seines unerlaubten Gewinns der Zürcher Staatskasse abliefern. Auch ein Mittäter, ein Vermögensverwalter aus der Westschweiz, wurde schuldig gesprochen und ebenfalls zu einer zweimonatigen bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Er muss gut 62’000 CHF zurückzahlen.
Gewinne abliefern
Der Bezirksanwalt hatte im Prozess im Dezember für beide Angeklagten je eine bedingte viermonatige Gefängnisstrafe und Geldbussen von 20’000 beziehungsweise 60’000 CHF gefordert. Sie sollten zudem ihre Gewinne abliefern. Maglock selbst wies jede Schuld von sich. Er räumte allerdings ein, die Geschäfte seien über ein nicht offen gelegtes Konto abgewickelt worden. Der Mitangeklagte war aus gesundheitlichen Gründen dem Prozess fern geblieben.
Vertrauensbruch «ziemlich gravierend»
Die Verteidiger hatten erfolglos auf vollumfängliche Freisprüche und Genugtuungszahlungen für ihre Mandanten plädiert. Diesen sei kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Das Gericht kam nun zu einem anderen Schluss. Der Angeklagte habe in der Untersuchung ein widersprüchliches Aussageverhalten gezeigt. Es stufte den Vertrauensbruch von Marcel Maglock als «ziemlich gravierend» ein angesichts von dessen Position als CEO.
E-Mail mit vertraulichen Informationen
Der Fall geht auf ein Ereignis im Januar 2003 zurück. Auf Grund einer Panne wurde damals ein E-Mail mit vertraulichen Informationen an sämtliche Mitarbeitenden der Beratungsfirma verschickt. Auf Grund der Mitteilung war es Maglock laut Anklage möglich, einen Kursanstieg der Aktien des Baukonzerns Hilti vorauszusehen. Es folgte ein Telefon an einen Westschweizer Vermögensverwalter, der zwei Tage später Hilti-Aktien kaufte und kurz darauf wieder abstiess. Für ihn selbst resultierte ein Gewinn von rund 62’000 CHF, für Maglock gab es rund 11’000 CHF. (awp/mc/gh)