Abschaffung der Inhaberaktie stösst auf wenig Gegenliebe

Anlage

Bern – Die Inhaberaktie hat wohl noch nicht ausgedient. Entgegen den Plänen des Bundesrates lehnt eine Mehrheit der Politik die Einschränkung auf Namenaktien kategorisch ab. Die Linke sieht in der Änderung endlich internationale Transparenzanforderungen erfüllt.

Das Projekt zur Umwandlung der Inhaberaktie in eine Namenaktie geht auf eine Länderprüfung des Global Forums für Transparenz in Steuerfragen zurück. Darin befand das Gremium, das Schweizer System zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten sei «weitgehend konform» mit internationalen Regeln. Um Sanktionen deswegen zu verhindern, schlug der Bundesrat eine Reihe von Verbesserungen bei der Identifizierung vor.

Etwa 60’000 Unternehmen kennen noch Inhaberaktien, das sind etwa 30 Prozent aller Aktiengesellschaften in der Schweiz. Wie die FDP in ihrer Antwort auf die am Dienstag beendete Vernehmlassung schreibt, muss die Schweiz Sanktionen vermeiden. Den Musterschüler spielen müsse sie aber nicht. Ein über internationale Regeln herausgehender Swiss Finish, wie ihn der Bundesrat wolle, sei unnötig.

Enteignung von Aktionären
Für die SVP verletzt die Vorlage, die sie zur Gänze ablehnt, die Grenze zwischen öffentlichem und Privatrecht. Sie führe faktisch zu einer Enteignung der Besitzer von Inhaberaktien. Diese müssten ihre Identität innert 18 Monaten bei der AG offenlegen, um ihre Papiere in Namenaktien umzuwandeln.

Tun sie das nicht, verlieren sie ihre Besitzrechte entschädigungslos – für die SVP und auch für die FDP eine krasse Verletzung der verfassungsmässigen Eigentumsgarantie. Die Inhaberaktien würden bei Nichterfüllen der Meldepflicht annulliert, verkauft oder auf die anderen Aktionäre verteilt. Für die Westschweizer Arbeitgebervereinigung Centre Patronale müsste die Meldefrist auf fünf Jahre verlängert werden.

Auch die Pflicht für Firmen zum Unterhalt eines Bankkontos in der Schweiz, sobald der Umsatz 100’000 Franken erreicht, stösst auf geschlossenen bürgerlichen Widerstand. Kein Land ausser Indien kenne eine solche Verpflichtung, schreibt das Centre Patronale. Für die FDP widerspricht das Ansinnen schlicht der Wirtschaftsfreiheit.

SP will Register
Die SP unterstützt die Vorlage als längst überfällig. Seit der Länderübersicht 2011 sei die Schweiz gefordert, die Identifizierung der Eigner von Inhaberaktien zu ermöglichen oder diese Aktien abzuschaffen. Andere Finanzplätze wie die USA, Grossbritannien, Singapur oder Hongkong hätten Inhaberaktien bereits abgeschafft.

Auch die weiteren Massnahmen wie das Sanktionssystem begrüsst die Partei. Sie vermisst allerdings ein elektronisches Inhaberregister von nicht börsenkotierten Namenaktien.

Die Grünen begrüssen den Bundesratsvorschlag. Er gehe in die richtige Richtung, müsste aber einen Schritt weitergehen. Dass sich die Finanzinstitute selbst kontrollieren sollen, reiche nicht aus. Zudem mache die ganze Vorlage den Eindruck einer «Strafaufgabe», welcher der Bundesrat nachkomme, damit die Schweiz die Vorgaben gerade noch genügend erfüllt.

Die Grünliberalen halten die Vorlage für ein Lippenbekenntnis. Es gehe darum, herauszufinden, ob das Forum eine weniger zwingende Regelung für die Schweiz akzeptieren würde, so wie es etwa bei Singapur oder den USA der Fall ist. (awp/mc/ps)

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