Abzocker-Initiative: Ringen um Gegenvorschlag

Abzocker-Initiative: Ringen um Gegenvorschlag

Treibt ganz Bundesbern vor sich her: Thomas Minder, Initiant Abzockerinitiative.

Bern – Das politische Seilziehen um Managerlöhne geht weiter. Ob die Räte zur Abzocker-Initiative einen Gegenvorschlag vorlegen und – wenn ja – mit welchem Inhalt, ist wieder völlig offen. Die Rechtskommission des Nationalrats stellt sich gegen die Vorschläge des Ständerates.

Die Räte befassen sich seit geraumer Zeit mit der Abzocker-Initiative und möglichen Alternativen dazu. Ziel der Initiative von Thomas Minder und der diversen Gegenvorschläge ist es, die Aktionärsrechte zu stärken und so Lohn- und Boni-Exzesse einzudämmen. Der Nationalrat verabschiedete vor einem Jahr einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene. Im Sommer einigten sich die Räte jedoch darauf, es erneut mit einer Aktienrechtsrevision zu versuchen. Im Dezember verabschiedete der Ständerat dann zwei Varianten für diese Revision: eine Variante mit und eine ohne Bonussteuer.

Umstrittene Bonussteuer
Über diese beiden Varianten hat in der Frühjahrssession nun der Nationalrat zu befinden. Seine Rechtskommission entschied sich zunächst knapp dafür, die Variante mit der Bonussteuer zu diskutieren. Auf die andere Variante trat sie nicht ein. In der Detailberatung stimmte die Mehrheit der Kommission der Bonussteuer ebenfalls zu. Bei wesentlichen Bestimmungen sprachen sich jedoch wechselnde Mehrheiten für abweichende Regeln aus. So sollen Boni über 3 Millionen Franken nach dem Willen der Kommissionsmehrheit nicht unzulässig sein, wenn ein Unternehmen Verlust schreibt. Auch strich die Kommission zahlreiche aktienrechtliche Bestimmungen. Am Ende war dann offenbar weder die Linke noch die Rechte mit der Vorlage zufrieden: Die Kommission lehnte sie in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Ständerat folgt bundesrätlichem Modell
Dies bedeutet, dass die Kommission dem Nationalrat empfiehlt, auf keine der beiden Varianten für einen indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative einzutreten. Eine starke Minderheit beantragt dem Rat allerdings, auf die Vorlage mit der Bonussteuer einzutreten. Falls der Nationalrat der Mehrheit seiner Kommission folgt, könnte er wieder seinen vor einem Jahr verabschiedeten direkten Gegenvorschlag ins Spiel bringen. Möglich ist aber auch, dass er doch auf eine der beiden Varianten für den indirekten Gegenvorschlag eintritt und an diesem Änderungen anbringt. Die von der Wirtschaft bekämpfte Bonussteuer war auch im Ständerat heftig umstritten. Der Rat stimmte ihr aber am Ende mit 25 zu 17 Stimmen zu. Er entschied sich dabei für ein Modell, das der Bundesrat vorgeschlagen hatte.

Zusätzliche Steuerbelastung für Unternehmen
Unternehmen sollen demnach Boni über drei Mio CHF versteuern müssen: Jener Teil der Vergütungen, der drei Mio CHF übersteigt, soll nicht länger als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten und somit nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können. In Verlustjahren sollen solch hohe Boni zudem unzulässig sein. Dies könnte Unternehmen davon abschrecken, Boni über drei Mio CHF zu entrichten. Die Gegner aus den Reihen der bürgerlichen Parteien monieren, die Regulierung führe zu einer zusätzlichen Steuerbelastung für die Unternehmen. Die Befürworter der Bonussteuer hoffen, damit einen Trumpf in der Hand zu haben, mit dem sie das Stimmvolk vom Gegenvorschlag überzeugen können. Die Abzocker-Initiative selbst sieht für sehr hohe Boni keine speziellen Bestimmungen vor.

Jährliche Wahl der VR-Mitglieder
Der indirekte Gegenvorschlag – wie ihn der Ständerat verabschiedet hat – nähme aber auch zentrale Elemente des Volksbegehrens auf. Wie die Initiative verlangt der Gegenvorschlag, dass die Generalversammlung jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen für den Verwaltungsrat abstimmen muss. Bei den Vergütungen für die Geschäftsleitung hätten die Aktionäre mit dem ständerätlichen Gegenvorschlag jedoch die Möglichkeit, in den Statuten etwas anderes zu verankern. Auch bei den Abgangsentschädigungen lässt der Gegenvorschlag den Aktionären etwas mehr Freiheiten. Zu den Kernelementen der Initiative von Thomas Minder und des indirekten Gegenvorschlags gehört weiter die jährliche Wahl der Verwaltungsratsmitglieder. Der direkte Gegenvorschlag, den der Nationalrat vor einem Jahr verabschiedet hatte, enthält ähnliche Bestimmungen auf Verfassungsebene. (awp/mc/ps)

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