Rolf Erb nach dem ersten Gerichtstag vom 23. Januar 2012 in Winterthur.
Winterthur – Rolf Erb, der ehemalige Chef des Erb-Konzerns, ist am Donnerstag zu acht Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Winterthurer Bezirksgericht sprach ihn des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Gläubigerschädigung schuldig.
Es folgte damit in weiten Teilen der Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für den 60-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Erb in den Jahren 1998 bis 2003 Jahresabschlüsse manipuliert hatte, um die desolate finanzielle Situation des Konzerns vor den Banken zu verheimlichen. Erb selber beteuerte immer seine Unschuld. 2003 war die Erb-Gruppe, die am Schluss rund 5000 Angestellte beschäftige und mit dem Auto-Handel gross geworden war, unter einer milliardenhohen Schuldenlast zusammengebrochen. (awp/mc/ps)