Actelion: Asahi-Streitfall geht Verfahrensweg weiter

Jean-Paul Clozel

Jean-Paul Clozel, ehemaliger Actelion-CEO.

Actelion-CEO Jean-Paul Clozel.

Zürich – Das Verfahren im Streitfall von Asahi Kasei Pharma mit Actelion in Sachen Lizenzabkommen für den Produktkandidaten Fasudil ist einen Schritt vorangekommen. Die im Mai von den Geschworenen Asahi zugesprochene Entschädigung von 516,6 Mio USD ist nun vom zuständigen Gericht ins Gesetzesbuch eingetragen worden. Dies ist einer Pressemitteilung von Asahi vom Freitag zu entnehmen.

Nun müsse das Gericht noch die «post trial motions» abarbeiten, sagte ein Actelion-Sprecher auf Anfrage von AWP. Danach werde Actelion, wie bereits angekündigt, Rekurs einlegen, so der Sprecher weiter.

Gegenseitige Forderungen
Mit dem eingetragenen Geschworenenentscheid hat der California Superior Court nun Actelion zur Zahlung einer Entschädigung von 516,6 Mio USD verurteilt. Actelion fordert, wie bereits Ende Juni bekannt gegeben, mit den «post trial motions» vom Gericht einen Entscheid, Asahi entweder eine Zahlung von 358,95 Mio USD infolge angeblich angefallener Umsatzeinbussen zu gewähren oder eine Kompensation für angeblich angefallene Entwicklungskosten in Höhe von 187,4 Mio. Diese «post trial motions» dürften gemäss dem Actelion-Sprecher in zwei bis drei Monaten behandelt sein.

Rückstellungen über 577 Mio USD getätigt

Im Rechtsstreit hat Actelion, wie ebenfalls Ende Juni bekannt gegeben, für 2011 Rückstellungen in der Höhe von 577 Mio USD bekannt gegeben. Dies für den Fall, dass es aufgrund des Urteilsspruches bei der festgesetzten Schadensumme bleiben werden. Asahi hatte Ende 2008 beim Bundesstaat Kalifornien eine Klage gegen Actelion und Tochtergesellschaften und die 2007 übernommene CoTherix und drei leitende Mitarbeiter des Unternehmens eingereicht. Der Rechtsstreit bezieht sich auf eine zwischen Asahi und CoTherix für den Wirkstoff Fasudil abgeschlossene Lizenz- und Entwicklungsvereinbarung, die nach der Akquisition von CoTherix im Jahr 2007 sistiert wurde. (awp/mc/ps)

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