Actelion-CEO Jean-Paul Clozel.
Allschwil – Das Biopharma-Unternehmens Actelion kann im Streitfall mit der japanischen Asahi Kasei Pharma um das Medikament Fasudil einen Erfolg verbuchen. Das zuständige US-Gericht hat im Rahmen der von Actelion eingereichten «post trial motions» dem Schweizer Unternehmen das Recht auf ein neues Verfahren zur Bestimmung der Schadenersatzahlungen zugestanden. Dies, sofern Asahi bis am 10. November 2011 nicht einer weiteren Reduktion der von der Jury ursprünglich zugesprochenen Schadensumme um 99,2 Mio USD zustimme, teilte Actelion am Montag mit.
Ein allfälliges neues Verfahren würde nur die Schadenersatzzahlungen betreffen, heisst es weiter. Actelion werde aber – wie bereits angekündigt – gegen das Urteil Berufung einlegen. Sollte Asahi dem Vorschlag des Superior Court of the State of California im County San Mateo über eine weitere Senkung der Schadenersatzansprüche zustimmen, würden sich – zusammen mit der vom Gericht am 29. Juli 2011 bereits gewährten Reduktion um 70,35 Mio USD – die Zahlungen auf 407,325 Mio USD belaufen. Dies einschliesslich der Strafzahlungen von 30 Mio USD, die gegen einige Actelion-Vertreter verhängt worden sind.
Teilerfolg
Mit der vom Gericht nun vorgeschlagenen Wahl – zwischen einem neuen Verfahren und einer Senkung der Ansprüche von Asahi – folge die Justiz nun einem Antrag von Actelion teilweise. Actelion hat laut Mitteilung gefordert, dass sich Asahi zwischen Schadenersatzzahlungen für angeblich entgangene Gewinne oder Zahlungen für angebliche Entwicklungskosten entscheiden muss. Das Gericht habe auch weitere Eingaben beider Parteien behandelt, jedoch beinahe alle abgelehnt. Abgelehnt worden sei auch ein Antrag von Asahi für ein neues Verfahren zur Festlegung von Strafzahlungen, so die Mitteilung weiter.
Weiterzug des Urteils
Actelion ist gemäss Mitteilung weiterhin der Ansicht, dass die Urteile der Jury und des Gerichtes weder von den Fakten unterstützt werden, noch im rechtlichen Sinne korrekt seien. Man werde deshalb zu gegebener Zeit beim kalifornischen Appelationsgericht Berufung einlegen, heisst es.
Bedeutende Rückstellungen bereits gebildet
Actelion hat im Streitfall mit Asahi im zweiten Quartal 2011 Rückstellungen von 577 Mio USD bzw. 485,2 Mio CHF gebildet und diese nach der ersten Reduktion der Asahi-Forderungen durch das Gericht auf 430,2 Mio CHF gesenkt. Die Rückstellungen sollen je nach definitiven Gerichtsurteil weiter angepasst werden, so die Mitteilung. Die Klage gegen Actelion und Tochtergesellschaften sowie die 2007 übernommene CoTherix und drei leitende Mitarbeiter des Unternehmens bezieht sich auf eine zwischen Asahi und CoTherix für den Wirkstoff Fasudil abgeschlossene Lizenz- und Entwicklungsvereinbarung. Die Vereinbarung war nach der Akquisition von CoTherix im Jahr 2007 sistiert worden, worauf Asahi Ende 2008 den Rechtsstreit angestrengt hat.
Actelion-Aktie steigt
Der definitive Entscheid in diesem Gerichtsfall dürfte noch länger nicht fallen, und zwar bis alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, kommentiert ein ZKB-Experte. Er wertet indessen die Senkung der Schadensumme als «leicht positiv» für die Actelion-Aktie. Die «motion» von Actelion zur Anfechtung der doppelten Zählung an Schadenersatzzahlungen sei erwartet worden, heisst es bei der Bank Vontobel. Vor diesem Hintergrund bestätigt das Institut die «Buy»-Empfehlung (Kursziel von 61 CHF). Bis um 10.25 Uhr legen die Actelion-Titel bei durchschnittlichen Umsätzen um 1,6% auf 31,75 CHF zu. Der SMI steigt um 0,6%. (awp/mc/upd/ps)