Änderung des Verrechnungssteuergesetzes: Das Wichtigste in Kürze
Bern – Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigten über die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer zur Stärkung des Fremdkapitalmarkts. Gegen diese vom Parlament verabschiedete Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Wichtigste zur Vorlage in Kürze:
Die Ausgangslage
Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens – insbesondere auf Zinsen und Dividenden, auf schweizerischen Lotteriegewinnen und auf bestimmten Versicherungsleistungen. Die Steuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung.
Heute unterliegen inländische Zinsen auf Obligationen einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Der Abzug trifft alle Anlegerinnen und Anleger gleichermassen. Die meisten Anlegerinnen und Anleger sind zumeist zu einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt. Das ist indes mit administrativem Aufwand verbunden.
Aufgrund der damit verbundenen Nachteile emittieren Schweizer Konzerne ihre Obligationen in der Regel nicht in der Schweiz, sondern im Ausland – vorzugsweise in einem Land ohne Quellensteuer. Entsprechend ist der Fremdkapitalmarkt Schweiz vergleichsweise unterentwickelt. Als Folge davon sind die Wertschöpfung und die damit verbundenen Arbeitsplätze ebenfalls im Ausland angesiedelt.
Das will die Vorlage
Um den Fremdkapitalmarkt zu stärken, wollen Bundesrat und Parlament die Zinserträge mit einer Ausnahme von der Verrechnungssteuer befreien und die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufheben. Konkret sollen ab 2023 neu herausgegebene Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Zudem sollen Anteile von ausländischen Geldmarktfonds von der Stempelabgabe befreit werden.
Die Abschaffung der Steuer würde kurzfristig zu einer Einbusse von einer Milliarde Franken und danach, langfristig, von jährlich rund 215 bis 275 Millionen Franken führen, bei konstanter Wirtschaftslage und tiefen Zinsen. Finanzminister Ueli Maurer hatte in der Parlamentsdebatte argumentiert, dass die Vorlage sich bezüglich Mindereinnahmen und Mehrausgaben ungefähr die Waage halte. Entlastungen in diesem Bereich hätten letztlich immer zu mehr Steuersubstrat geführt.
Die Befürworter
Nach Ansicht der bürgerlichen Parteien SVP, FDP und Mitte sowie der GLP stellen die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe ein Hindernis für den Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. Die Reform sei «überfällig». Heute seien Betriebe im Inland faktisch gezwungen, ihr Kapital für Investitionen im Ausland aufzunehmen. Künftig werde es attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.
Wenn die Anpassung nicht gemacht werde, sei das «ein Schuss ins eigene Bein», warnen auch die Wirtschaftsverbände. Es würden noch mehr Firmen und Gelder abwandern. Der Werkplatz brauche dieses Geld.
Die Reform bringe Steuern zurück und trage zur Stabilität und gesunden Staatsfinanzen bei, halten die Befürworter weiter fest. Die geltenden Regeln hätten Nachteile für den Wirtschaftsstandort und den Fiskus in der Schweiz.
Die Gegner
Das Referendum gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer war von SP, Grünen und Gewerkschaften ergriffen worden. Sie reichten rund 60’000 Unterschriften ein. Die EVP hat ebenfalls die Nein-Parole zur Vorlage ergriffen. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer sei ein «Freipass zur Steuerkriminalität» auf Kosten der Allgemeinheit, machen die Gegner geltend. Für Sparkonti nämlich bleibe die Verrechnungssteuer bestehen.
Das Referendumskomitee argumentiert auch mit finanziellen Verlusten für den Bund. Altersvorsorge, Klimawandel und der Verlust an Biodiversität seien grosse finanzpolitische Herausforderungen. Da bleibe es ein Rätsel, weshalb nun jene Steuerprivilegien erhalten sollten, die sie am wenigsten nötig hätten.
Die Warnung vor Steuerausfällen war jüngst erfolgreich. Im Februar wurde die teilweise Abschaffung der Stempelsteuer vom Stimmvolk deutlich verworfen. (awp/mc/ps)
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