Alt Bundes- und Nationalrat Christoph Blocher.
Zürich – Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf für ihre Strafuntersuchung gegen Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand die beschlagnahmte Korrespondenz mit der «Weltwoche» nicht verwenden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des ehemaligen Bundesrats teilweise gutgeheissen. Dies teilte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit.
Die Dokumente unterliegen dem journalistischen Quellenschutz und dürfen deshalb nicht entsiegelt werden, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die bei Blocher durchgeführte Hausdurchsuchung wurde jedoch als zulässig beurteilt. Die Beschwerde gegen die rückwirkende Erhebung von Telefondaten wurde abgewiesen.
Hausdurchsuchung
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte am 20. März 2012 an Blochers Wohn- und Firmensitz in Herrliberg ZH eine Hausdurchsuchung durchgeführt und dabei verschiedene Unterlagen und Datenträger zum Fall Hildebrand sichergestellt, die noch am gleichen Tag versiegelt wurden. Ausserdem wurde für die Zeit vom 4. November 2011 bis zum 13. Januar 2012 eine Telefonüberwachung angeordnet.
Im November 2013 entschied das Obergericht, die versiegelten Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung zu überlassen. Zuvor waren Dokumente ausgesondert worden, die unter das Anwalts- und Amtsgeheimnis fallen. Blocher akzeptierte diesen Entscheid nicht und legte Beschwerde ein. (awp/mc/ps)