Philipp Hildebrand, ehemaliger Präsident der Schweizerischen Nationalbank SNB.
Bern – Die juristische Aufarbeitung der Affäre Hildebrand geht weiter. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren in Sachen Hildebrand eröffnet, wie sie am Donnerstag einen Artikel der «Weltwoche» bestätigte. Über den Inhalt des Verfahrens schweigt die BA.
Angaben der «Weltwoche», wonach neben dem ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand auch der frühere Bankratspräsident Hansueli Raggenbass im Fokus stehe, dementierte die BA hingegen. «Die Bundesanwaltschaft führt kein Verfahren gegen Herrn Raggenbass», stellte BA-Mediensprecherin Jeannette Balmer klar.
Strafbefehl gegen Hermann Lei
Ebenfalls im Visier hat die Justiz im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei. Das Verfahren gegen ihn will die Zürcher Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl abschliessen. Lei hatte als Mittelsmann die gestohlenen Bankunterlagen, die zum Sturz des Nationalbankpräsidenten führten, weitergegeben. Er informierte SVP-Nationalrat Christoph Blocher.
Gehilfenschaft zur Bankgeheimnisverletzung?
Die Staatsanwaltschaft habe angekündigt, wie sie das Verfahren erledigen wolle, sagte Leis Anwalt Valentin Landmann auf Anfrage gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte Meldungen des «Blick» und der «Weltwoche». Landmann geht von einer bedingten Geldstrafe aus. Die Staatsanwaltschaft hält Lei der Gehilfenschaft zur Bankgeheimnisverletzung für schuldig sowie der versuchten Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses und der Verletzung des Schriftgeheimnisses. Sein Mandant sei unschuldig, sagte Landmann.
Einsprache gegen Strafbefehl
Den Strafbefehl will Landmann auf jeden Fall anfechten. «Wir wollen es wissen», sagte der Anwalt. Wenn eine Partei Einsprache gegen einen Strafbefehl erhebt, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, wie Corinne Bouvard, Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, auf Anfrage mitteilte.
Voraussichtlich eingestellt werden laut Landmann zwei weitere Verfahren gegen Lei. In einem geht es um die Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und im zweiten um die Verletzung des Anwaltsgeheimnisses. (awp/mc/pg)