Affäre Hildebrand: NR-Kommission will Immunitätsregeln nicht ändern
Nationalrat Christoph Blocher.
Bern – Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) will nicht an den geltenden Regeln zur Immunität von Parlamentariern gegen Strafverfolgung rütteln. Sie hat eine parlamentarische Initiative der SVP abgelehnt. Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 13 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die SVP hatte den Vorstoss nach dem Verfahren zur Immunität von Nationalrat Christoph Blocher (SVP/ZH) in der Affäre um den ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand eingereicht.
Mitglieder der eidgenössischen Räte geniessen Immunität für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen: Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der zuständigen Parlamentskommissionen eingeleitet werden. Diese Regel gilt seit Beginn der laufenden Legislatur.
Früher waren nicht die Kommissionen, sondern die Räte zuständig. Das Parlament änderte die Regeln, um das Verfahren zu entpolitisieren. Ob ein Parlamentsmitglied vor Strafverfolgung geschützt ist oder nicht, sollte primär nach rechtlichen Kriterien beurteilt werden. Das Parlament war der Ansicht, dies geschehe eher, wenn der Entscheid bei den Kommissionen liege.
Beschwerderecht nicht nötig
In der Affäre Hildebrand waren die Kommissionen zum Schluss gekommen, Christoph Blocher sei nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt. Die SVP sah darin eine politische Abrechnung und forderte, dass betroffene Parlamentarier künftig gegen den Entscheid der Kommissionen eine Beschwerde ans Ratsplenum richten können.
Die Staatspolitische Kommission findet jedoch, ein Beschwerderecht sei nicht nötig. Der Entscheid über ein Gesuch zur Aufhebung der Immunität sei keine Sanktion, gibt sie zu bedenken. Der Ausgang des Strafverfahrens bleibe offen. Eine Behandlung durch die Räte würde dem Ziel der vor kurzem erfolgten Gesetzesrevision zuwiderlaufen.
Verletzung des Bankgeheimnisses
Blocher wird verdächtigt, im Umgang mit Kontodaten Hildebrands das Bankgeheimnis verletzt zu haben. In der Immunitätsdiskussion ging es zum einen um die Frage, ob der Schutz der parlamentarischen Immunität schon vor der Vereidigung als Nationalrat greift. Zum anderen war umstritten, ob zwischen den Handlungen Blochers und seinem Mandat als Nationalrat ein unmittelbarer Zusammenhang bestehe.
Die SVP hatte auch gefordert, ganz zum alten System zurückzukehren. Diese parlamentarische Initiative zog sie aber zugunsten des nun abgelehnten Vorstosses zurück, über den als nächstes der Nationalrat entscheiden wird. (awp/mc/ps)