Bern – Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) hat im Jahr 2014 Leistungen in der Höhe von 40,9 Mrd CHF ausgezahlt. Die Renten machten abzüglich Rückerstattungen 39,8 Mrd aus. 550 Mio CHF schüttete die AHV in Form von Hilflosenentschädigungen aus, wie der am Dienstag veröffentlichten AHV-Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zu entnehmen ist. Im Dezember 2014 erhielten fast 2,2 Mio Personen Altersrenten und 138’000 Witwen- oder Witwerrenten.
Rentnerinnen erhielten 2014 im Durchschnitt eine monatliche Rente von 2’024 CHF, Rentner von 2’023 CHF. Ehepaare, bei denen beide Partner rentenberechtigt waren, erhielten im Durchschnitt gesamthaft 3’359 CHF. 87,6% dieser Renten waren plafoniert. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der AHV-Rentner im In- und Ausland um 2,5% zu (+53’700). Rund die Hälfte des Zuwachses (+22’200) entfiel auf AHV-Renten, die im Ausland entrichtet wurden.
Gesamteinnahmen zu 73,8% aus Beiträgen
Die Gesamteinnahmen der AHV von 40,5 Mrd CHF spiesen sich zu 73,8% aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (29,9 Mrd). Die Eidgenossenschaft als zweite bedeutende Finanzierungsquelle steuerte 8 Mrd (19,7% der Einnahmen) bei. Das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV erbrachte einen Betrag von 2,3 Mrd CHF. Die herkömmliche AHV-Betriebsrechnung schloss 2014 mit einem Überschuss von 1,7 Mrd CHF. Der AHV-Ausgleichsfonds belief sich damit auf 44,8 Mrd CHF oder 109,6% der jährlichen Ausgaben. Allerdings verhinderte nur das gute Anlageergebnis einen Verlust. Bei dem Umlageergebnis rutschte die AHV 2014 in die roten Zahlen.
AHV stark von demografischer Entwicklung abhängig
Die AHV ist in hohem Mass abhängig von der demografischen Entwicklung. So ist der sogenannte Altersquotient – das Verhältnis zwischen Anzahl Personen im Rentenalter und der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter – zwischen 1970 und Ende 2013 von 23,5 auf 29,5% gestiegen. Das BSV schätzt, dass dieses Verhältnis bis ins Jahr 2050 auf über 50% steigen dürfte. Das bedeutet, dass heute weniger als vier Personen im erwerbsfähigen Alter auf eine Person im Rentenalter kommen. In 40 Jahren dürften es dann nur noch zwei Personen sein. Vor diesem Hintergrund werde, abgesehen von einzelnen Massnahmen wie Anpassungen des Beitragssatzes oder des Rentenalters, vor allem die wirtschaftliche Entwicklung eine entscheidende Rolle für die AHV-Rechnung spielen, heisst es in dem statistischen Bericht. (awp/mc/cs)