AKW Leibstadt.
Bern – Die AKW-Betreiber sollen künftig auch nach der Abschaltung eines Atomkraftwerks Beiträge in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds einzahlen. So will es der Bundesrat. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung eröffnet. Die wesentlichen Punkte der geplanten Revision hatte der Bundesrat bereits vor einer Woche festgelegt: Die AKW-Betreiber sollen höhere Beiträge in die Fonds einzahlen, damit das Geld reicht, um dereinst die Stilllegung der AKW und die Entsorgung des Atommülls zu finanzieren.
Am Mittwoch hat der Bundesrat nun eine weitere wichtige Änderung beschlossen: Die Betreiber sollen nicht nur mehr, sondern auch länger zahlen. Heute endet die Beitragspflicht, wenn ein AKW ausser Betrieb genommen wird. Künftig sollen die Betreiber weiter in die Fonds einzahlen, wie das Bundesamt für Energie (BFE) schreibt.
Neu würde die Beitragspflicht für den Stilllegungsfonds erst enden, wenn die Stilllegung des AKW abgeschlossen ist. Die Beitragspflicht für den Entsorgungsfonds würde enden, wenn die radioaktiven Abfälle des jeweiligen AKW in einem geologischen Tiefenlager liegen.
Für frühere Abschaltung vorsorgen
Damit wolle der Bundesrat vor allem für den Fall vorsorgen, dass ein AKW aus Sicherheitsgründen früher als geplant abgeschaltet werden müsse, sagte BFE-Sprecherin Marianne Zünd auf Anfrage. Anders läge der Fall, wenn ein AKW wegen eines politischen Entscheids früher als geplant abgeschaltet würde. Diesen Fall regelt die Verordnung nicht.
Verankert werden dagegen in der Verordnung engere Bandbreiten für zulässige Abweichungen von den Soll-Fondsbeständen sowie strengere Regeln für Rückerstattungen von zu viel einbezahltem Kapital.
Vergangene Woche hatte der Bundesrat mitgeteilt, dass beiden Fonds eine Finanzierungslücke droht. Zum einen sind die Kosten für die Stilllegung der AKW und die Entsorgung des Mülls höher als angenommen, zum anderen konnten die Renditeziele der Fonds nicht erreicht werden.
Rendite von 3,5%
Damit nicht der Bund und somit der Steuerzahler für die fehlenden Mittel aufkommen muss, sollen nun die Regeln für die Fonds geändert werden. Der Bundesrat will künftig nicht mehr mit 5, sondern nur noch mit 3,5% Rendite und einer Teuerung von 1,5 statt 3% rechnen. Damit bleibt die bisherige Realrendite von 2% bestehen.
Die drohende Finanzierungslücke will der Bundesrat mit einem Sicherheitszuschlag von 30% auf die geschätzten Kosten für die Stilllegung und Entsorung schliessen. Für die AKW-Betreiber würden sich damit die Fonds-Beiträge in den nächsten Jahren verdoppeln. In den Stilllegungsfonds müssten sie künftig jährlich 100 Mio CHF einzahlen statt wie heute 56 Mio, in den Entsorgungsfonds 207 statt 118 Mio.
Über 20 Mrd CHF
Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre berechnet. Gemäss der letzten Berechnung von 2011 kostet die Ausserbetriebnahme der fünf Schweizer AKW insgesamt über 20 Mrd CHF, inklusive Nachbetriebsphase.
Die Stilllegungskosten wurden auf 2,974 Mrd geschätzt. Ende 2012 betrug das angesammelte Fondskapital 1,531 Mrd CHF. Die Entsorgung der Abfälle kostet gemäss den Zahlen von 2011 insgesamt 15,97 Mrd. Ende 2012 waren 3,220 Mrd im Fonds.
Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden durch die Betreiber direkt bezahlt, so dass der Entsorgungsfonds nur 8,4 Mrd decken muss. Die Kosten für die Entsorgung sind im Strompreis inbegriffen, pro Kilowattstunde betrug die Abgabe bisher 0,8 bis 0,9 Rappen.
Die Vernehmlassung zur Verordnungsänderung dauert bis zum 22. November. Die Energieunternehmen haben die Pläne des Bundesrates bereits scharf kritisiert. (awp/mc/ps)