Zürich / Basel – Die Reform Altersvorsorge 2020 würde die AHV-Finanzierungslücke um etwa die Hälfte reduzieren, von 173,4% auf 82% des Bruttoinlandprodukts. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden die ungedeckten Leistungsverpflichtungen um bis zu 30 Prozent verringert. Die Sanierungslasten fallen aber einseitig auf die Schultern der jungen Generationen.
«Die Reform Altersvorsorge 2020 wäre ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, denn sie würde die Finanzierung der 1. und 2. Säule vorübergehend stabilisieren», sagte Andreas Schlatter, Mitglied der eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge und Global Head of Distribution UBS Global Asset Management. Das zeigen die Resultate einer neuen UBS-Studie, die am dritten UBS Vorsorge Forum in Bern vorgestellt wurde.
In der Studie haben Ökonomen des UBS Chief Investment Office Wealth Management und Forscher der Universität Freiburg im Breisgau die langfristigen Perspektiven der Schweizer Altersvorsorgesysteme mit und ohne Reform analysiert. Laut ihren Berechnungen reduziert der Reformvorschlag die langfristige Finanzierungslücke der AHV signifikant von 173,4 auf 82 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP).
Die grössten Einzelmassnahmen:
- Die maximale Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte bringt die grösste Finanzierungswirkung: Sie verringert die AHV-Finanzierungslücke um 72 Prozentpunkte gemessen am BIP. Diese Massnahme belastet primär die jungen und zukünftigen Generationen.
- Die Harmonisierung des Rentenalters von Frauen und Männern reduziert die Finanzierungslücke um 15,1 Prozentpunkte des BIP.
- Die Neuausrichtung der Witwenrenten auf die Kinderbetreuung trägt 10,2 Prozentpunkte des BIP zur Reduktion bei.
- Hingegen belasten die Flexibilisierung des Rentenbezugs, die Vereinfachung der Finanzflüsse zwischen Bund und AHV und die Vorbezugs-Sonderregelung für Personen mit niedrigen Einkommen die AHV langfristig um 9,6 Prozentpunkte des BIP.
Nachhaltigkeit der 2. Säule verbessert
Laut der UBS-Studie wird durch die Reform auch die Nachhaltigkeit der 2. Säule verbessert. Die vorgeschlagene Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes im BVG-Obligatorium von 6,8 auf 6,0 Prozent wird jedoch schon bald durch die steigende Lebenserwartung überholt sein. Die ungedeckten Leistungsverpflichtungen in der 2. Säule verringern sich durch die Reform um zwischen 0 und 30 Prozent.
Die finanzielle Stabilität der 1. und 2. Säule würde aber durch die Reform Altersvorsorge 2020 nur vorübergehend und nicht vollständig wiederhergestellt. Um die mittel- bis langfristige Finanzierung der Altersvorsorge zu garantieren, müsste die Reform in Zukunft durch weitere Massnahmen ergänzt werden. «Die Nachhaltigkeit des Vorsorgesystems wird erst erreicht, wenn versicherungsmathematische und
demografische Fakten entpolitisiert Eingang in unserem Vorsorgesystem gefunden haben – dies ist in der Reform Altersvorsorge 2020 noch nicht erfolgt» sagte Veronica Weisser, Ökonomin und Vorsorgeexpertin von UBS. Ergänzende Massnahmen wie eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung oder eine zeitweise Aussetzung der Anpassung der AHV-Renten an die Lohn- und Inflationsentwicklung würden die Sanierungslast etwas gleichmässiger auf die Generationen verteilen.
Höhere Belastungen für künftige Generationen
Trotzdem müssen sich zukünftige Generationen auf höhere Belastungen einstellen. «Auf Dauer müssen auch in der Schweiz das Rentenalter und die Steuern erhöht werden, um die Finanzierung der Sozialsysteme zu ermöglichen», ergänzte Prof. Bernd Raffelhüschen, Leiter des Forschungszentrums Generationenverträge an der Universität Freiburg und Mitautor der Studie.
Die vollständige Studie «Altersvorsorge 2020: Erste Schritte auf einem langen Weg» kann im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: www.ubs.com/vorsorgeforum. (UBS/mc/ps)