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Bern – Bei der Reform der Altersvorsorge hat der Ständerat am Montag erste wichtige Entscheide gefällt. Er beschloss, das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre anzuheben. Die Renten der beruflichen Vorsorge sollen gekürzt werden.
Es handelt sich um zwei zentrale Bausteine der Reform der Altersvorsorge, mit welcher der Alterung der Bevölkerung, der höheren Lebenserwartung und den tieferen Erträgen der Pensionskassenguthaben Rechnung getragen werden soll. Um das Vorhaben möglichst transparent und damit auch mehrheitsfähig zu machen, hat der Bundesrat vorgeschlagen, AHV und berufliche Vorsorge gemeinsam zu sanieren.
Dabei ist der Ständerat geblieben. Auch das Ziel, dass die Reform letztlich nicht zu tieferen Renten führen darf, stellte er nicht in Frage. Über die dafür nötigen Ausgleichsmassnahmen wird er allerdings erst am Dienstag diskutieren. Vorerst ging es lediglich um jene Teile der Vorlage, die zu tieferen Leistungen führen.
Umstrittene Erhöhung des Rentenalters
Dazu gehört zunächst die Erhöhung des Frauenrentenalters von heute 64 auf 65 Jahre. Der Schritt sei aufgrund der demografischen Entwicklung «unausweichlich», sagte Kommissionssprecher Urs Schwaller (CVP/FR).
Für Frauenorganisationen und einen Teil der Linken ist die Erhöhung des Frauenrentenalters nach wie vor tabu. Als Gründe werden unter anderem Lohndiskriminierung, die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts oder schlechtere Absicherung in der beruflichen Vorsorge ins Feld geführt.
Auch im Ständerat setzten sich Vertreter von SP und Grünen gegen das höhere Rentenalter zur Wehr, wobei dafür auch taktische Gründe eine Rolle gespielt haben dürften: Die Linke erwartet nämlich, das Zugeständnis unter anderem mit höheren AHV-Renten versüsst zu bekommen.
Tiefere Renten beschlossen
Als zweites Faustpfand dient ihr die ebenfalls beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6%, was zu markant tieferen Renten in der beruflichen Vorsorge führt. Ein Alterskapital von 100’000 Franken wirft damit nicht mehr 6800 Franken im Jahr ab, sondern nur noch 6’000 Franken.
Gegen den Widerstand der Linken sind solche Einschnitte kaum durch eine Volksabstimmung zu bekommen, wie die gescheiterte 11. AHV-Reform und die 2010 an der Urne abgelehnte Senkung des Umwandlungssatzes gezeigt haben.
Der tiefere Umwandlungssatz ist jedoch ein zentrales Anliegen der Versicherer. Diese halten den Umwandlungssatz wegen der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Anlagerenditen seit Jahren für zu hoch. Sie müssten heute die Renten aus den Einlagen der aktiven Generation finanzieren, sagte Schwaller (CVP/FR). Die Anpassung sei darum zwingend.
Paul Rechsteiner (SP/SG) stellte dies in Frage. Er wies darauf hin, dass die Anlagerenditen letztes Jahr durchschnittlich 6,8% betragen haben. Sein Antrag, beim heutigen Satz zu bleiben, scheiterte aber klar.
Feilschen um Ausgleich
Bundesrat Alain Berset hatte sich dafür eingesetzt, eine «technische Lösung» für das Problem zu finden und gleichzeitig eine politische Mehrheit dafür zu bekommen. Darum brauche es Ausgleichsmassnahmen, um die Rentensenkung aufzufangen. Unter anderem schlug der Bundesrat vor, auf den Koordinationsabzug zu verzichten.
Es handelt sich um einen Abzug vom Lohn von aktuell 24’675 CHF. Dieser Teil des Lohns ist nicht versichert und trägt damit auch nicht zur Bildung von Alterskapital bei. Die Abschaffung würde zu einem höheren versicherten Lohn und so zu mehr Alterskapital und höheren Renten führen.
Auf Antrag der Kommission stimmte der Ständerat jedoch nur einer leichten Senkung zu. Diese plant, die tieferen Renten in der beruflichen Vorsorge teilweise durch höhere AHV-Renten auszugleichen. Es handelt sich dabei um den wohl umstrittensten Teil der Vorlage, wie sich in der Eintretensdebatte gezeigt hat.
Rednerinnen und Redner von SVP und FDP kündigten an, einem Ausbau bei der AHV niemals zuzustimmen. Die AHV müsse finanziell stabilisiert werden, und das sei schon schwierig genug. In der vorberatenden Kommission haben Vertreter von SP und CVP der Erhöhung der AVH-Renten um 70 CHF pro Monat für Einzelpersonen und um bis zu 226 CHF für Einzelpersonen zum Durchbruch verholfen. Darüber diskutiert der Ständerat am Dienstagmorgen.
Flexibler Altersrücktritt
Bereits beschlossen ist der flexible Altersrücktritt, wobei 65 als Referenzalter für Männer und Frauen gilt. Die AHV-Rente soll künftig maximal drei Jahre früher bezogen werden können, also mit 62 Jahren. Anders als heute wäre auch ein Teilvorbezug und damit ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand möglich. Die Rente würde gekürzt, allerdings weniger als heute.
Einen Zuschlag gibt es beim Rentenaufschub, der wie heute für fünf Jahre möglich ist. Die geltenden Zuschläge werden jedoch wegen der längeren Lebenserwartung reduziert. Neu ist auch ein teilweiser Aufschub möglich.
Die Debatte wird am Dienstagmorgen fortgesetzt. Neben den höheren AHV-Renten sind unter anderem auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Höhe der Altersgutschriften oder eine Schuldenbremse für die AHV ein Thema. (awp/mc/ps)