Zürich – VW-Generalimporteurin Amag schliesst rund drei Jahre nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals ein wichtiges Kapitel ab: Sie hat den Rückruf der betroffenen Autos vollzogen. 100 Prozent der aktuell in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge mit EA 189-Motor sind umgerüstet.
Insgesamt hat die Amag rund 165’000 Fahrzeugen ein Software-Update oder zusätzlich einen Strömungsgleichrichter verpasst, wie die Autohändlerin und -importeurin am Freitag bekanntgab.
Gestartet hatte die Amag die Umrüstungen im Frühjahr 2016. Sie wurden infolge des sogenannten Diesel-Gates nötig: Im September 2015 hatte der deutsche Autokonzern nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden gestanden, in grossem Stil bei Abgas-Tests getrickst zu haben. Das Unternehmen setzte eine Manipulations-Software ein, um die Tests zu verfälschen.
Grundsätzlich positive Rückmeldungen
Die lange Dauer des Rückrufs erklärte die Amag damit, dass einige Kunden mehrfach hätten angeschrieben werden müssen. Die grosse Mehrheit habe die Einladung jedoch umgehend angenommen. So hatte die Gruppe bereits vor einem Jahr gemeldet, über 98 Prozent der VW-Modelle seien umgerüstet worden.
Grundsätzlich sei die Rückrufaktion erfolgreich verlaufen, bilanzierte die Amag. Bisherige Rückmeldungen zeigten, dass die Updates generell reibungslos verlaufen seien. Kunden, die die Massnahme durchgeführt hätten, seien mit der technischen Lösung zufrieden und hätten praktisch keine nachgelagerten Beanstandungen.
Sollten sich dennoch Probleme im Zusammenhang mit dem Update ergeben, die bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems beträfen, habe VW zugesagt, diese unkompliziert zu lösen. Voraussetzung ist aber, dass die Autos regelmässig gewartet würden. Die Zusage gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Durchführung des Updates und bis zu einer Gesamtleistung des Fahrzeuges von maximal 250’000 Kilometern.
Klagen gegen Amag hängig
Ganz abgeschlossen ist die Thematik für die Amag aber noch nicht. Derzeit sind noch zwei Klagen der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen die VW-Importeurin hängig. Mit einer Feststellungsklage will die SKS erreichen, dass ein Schweizer Gericht die Widerrechtlichkeit der Abgasmanipulation von VW feststellt. Mit einer Schadensersatzklage gegen den VW-Konzern und die Amag sollten dann die von der SKS vertretenen rund 6’000 betroffenen Autobesitzer zu ihrem Recht kommen.
Mit der Feststellungsklage ist der Konsumentenschutz allerdings im August beim Handelsgericht Zürich abgeblitzt. Die Stiftung will die Klage aber ans Bundesgericht weiterziehen. (awp/mc/ps)