Anhörung zur CO2-Verordnung abgelaufen

CO2-Emissionen

Bern – Am 3. August 2012 ist die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK durchgeführte Anhörung zur CO2-Verordnung offiziell zu Ende gegangen. Es sind rund 110 Stellungnahmen eingegangen von Kantonen, kantonalen Konferenzen, Branchenverbänden, weiteren Organisationen und Privatpersonen. Die Stellungnahmen sind erwartungsgemäss kontrovers.

Besonders viele haben sich zu den sektoralen Zwischenzielen, zur Festlegung von Verminderungszielen für Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen wollen, zur Ausgestaltung des Emissionshandelssystems und zum Umgang mit Kraftwärmekoppelungsanlagen geäussert.

Die Bestimmungen des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012, das vom Parlament in der Wintersession 2011 angenommen wurde, werden in der CO2-Verordnung konkretisiert. Die Instrumente müssen so ausgestaltet werden, dass das gesetzlich festgeschriebene Reduktionsziel eingehalten wird. Demgemäss müssen die inländischen Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 20% sinken.

Im Entwurf der CO2-Verordnung stellte das UVEK folgende Ausgestaltung zur Diskussion:

Gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung wird das UVEK dem Bundesrat die CO2-Verordnung im Herbst 2012 unterbreiten. Die Ergebnisse der Anhörung werden in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht. Die CO2-Verordnung soll zusammen mit dem totalrevidierten CO2-Gesetz auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Datenerhebung in der Luftfahrt
Gleichzeitig mit der CO2-Verordnung eröffnete das UVEK die Anhörung zur „Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer». Als Vorbereitung für den Einbezug der Luftfahrt in den Emissionshandel war vorgesehen, im Jahr 2013 die für die Zuteilung der Emissionsrechte benötigten Datengrundlagen zu schaffen. Angesichts der verbreiteten Befürchtung, dass sich die Schweiz wie die EU dem Risiko von Vergeltungsmassnahmen seitens Drittstaaten aussetzt, hat das UVEK entschieden, die Datenerhebung zurückzustellen und die internationale Entwicklung abzuwarten. (UVEK/mc/pg)

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