Anlagebetrug ASE: Deliktsumme beträgt 170 Mio CHF
Aarau / Frick AG – Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat beim Anlagebetrug rund um die ASE Investment AG mit Büro in Frick AG insgesamt 2500 Geschädigte ermittelt. Die Deliktsumme beträgt 170 Mio CHF. Die Staatsanwaltschaft klagte drei Personen an.
Der weitgehend geständige Geschäftsführer wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen mehrfacher Urkundenfälschung angeklagt. Das teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Der Mann befindet sich seit seiner Verhaftung ohne Unterbruch in Haft. Er trat im Februar 2015 den vorzeitigen Strafvollzug an.
Der Präsident des Verwaltungsrat der ASE wurde wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft angeklagt. Ein ehemaliger Kundenbetreuer der ASE bei der Basler Kantonalbank (BKB) wurde wegen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigen Betrugs angeklagt. Diese beiden Beschuldigten weisen gemäss Staatsanwaltschaft jegliche Schuld von sich.
Die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafanträge werden an den Verhandlungen vor Bezirksgericht Laufenburg bekannt gegeben. Der Prozess findet voraussichtlich im kommenden November statt.
Das Strafverfahren erwies sich bislang als gross und komplex. Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Davon haben sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert. Die Akten füllen gemäss Staatsanwaltschaft insgesamt 448 Bundesordner.
Anklage spricht von Schneeballsystem
Die ASE Investment war eine externe Vermögensverwalterin und bot ihren Kunden Devisenhandel in unterschiedlichen Produkten an. Bei der Vermögensverwaltungstätigkeit der ASE kam es im Laufe der Zeit zu diversen massiven Unregelmässigkeiten, wie die Staatsanwaltschaft festhält.
Dem Hauptbeschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, dass er die bei seiner Anlagetätigkeit seit mindestens Januar 2006 erlittenen Verluste verheimlicht und stattdessen den Anlegern fiktive Gewinne ihrer Anlagen vorgetäuscht hat.
In der Folge habe er nach Bedarf Löcher in den unterschiedlichen Anlageprodukten gestopft. Dabei habe er auf sämtliche Mittel zurückgegriffen, denen er im Namen der ASE habhaft habe werden können.
Im Mittelpunkt steht gemäss Staatsanwaltschaft der Vorwurf, durch die Vermischung von Kunden- und Anlagegelder ein einziges riesiges Schneeballsystem betrieben zu haben. Im April 2012 wurde aufgrund einer Strafanzeige der Basler Kantonalbank und mehreren Privatpersonen gegen die damaligen Organe der ASE ein Strafverfahren eröffnet.
Hintergrund des damals entstandenen Tatverdachts waren Bankauszüge, welche gegenüber den Kunden falsche Guthaben auswiesen. Im Juni 2012 wurde über die ASE der Konkurs eröffnet und im Januar 2014 mangels Aktiven eingestellt. Das Kürzel ASE stand übrigens für «Anlage, Sicherheit, Ertrag». (awp/mc/ps)