Arbeiten zu AKW-Notfallmassnahmen sind in Gang

Atomkraftwerk Mühleberg

AKW Mühleberg vor den Toren Berns.

Bern – Die interdepartementale Arbeitsgruppe, die sich mit Notfallschutzmassnahmen in Hinblick auf einen AKW-Unfall in der Schweiz befasst, ist im Juni erstmals zusammengetreten. Im Herbst soll sie dem Bundesrat Bericht erstatten. Der Bundesrat hatte die Arbeitsgruppe im Mai nach der Atomkatastrophe in Fukushima eingesetzt. Im Lichte der Ereignisse in Japan soll die Gruppe untersuchen, ob neue Notfallschutzmassnahmen ergriffen werden müssen.

Am 22. Juni sei die Arbeitsgruppe erstmals zusammengetreten, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion. Sie überprüfe die Unfall-Szenarien und ziehe anschliessend Konsequenzen bezüglich Zoneneinteilung, Evakuierungsplanungen sowie Vorbereitung von Einsatzkräften.

Umsiedlungspläne nicht Teil der Evaluation
Planungen für eine definitive Umsiedlung der Bevölkerung nach einem AKW-Unfall seien nicht Teil dieser Arbeiten, hält der Bundesrat fest. Anders als eine Evakuierung stelle eine definitive Umsiedlung keine Notfallschutzmassnahme dar, sondern müsse im Rahmen eines politischen Prozesses geplant und umgesetzt werden. Weiter verweist der Bundesrat auf Arbeiten im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS). In der Notfallschutzverordnung ist geregelt, dass das Bundesamt den Kantonen Vorgaben für die Evakuierung der Bevölkerung in den Zonen 1 macht. Die Zone 1 umfasst ein Gebiet um ein AKW mit einem Radius von 3 bis 5 Kilometern.

Grossräumige Evakuierungen simuliert
Neu soll es auch für die Zonen 2 Vorgaben geben, die einen Radius von etwa 20 Kilometern umfasst. Das BABS sei dabei, entsprechende Vorgaben zu erarbeiten, schreibt der Bundesrat. In diese Vorgaben würden auch Erkenntnisse aus Computersimulationen einfliessen. Gemeinsam mit der ETH Zürich simuliert das BABS grossräumige Evakuierungen anhand von Computermodellen. Franziska Teuscher (Grüne/BE) fordert mit ihrer Motion, dass der Bundesrat für jedes AKW in der Schweiz und im grenznahen Ausland ein Evakuierungs- und Umsiedlungskonzept festlegt. Der Bundesrat beantragt den Räten mit Verweis auf die laufenden Arbeiten, den Vorstoss abzulehnen. (awp/mc/ps)

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