Arbeitgeber fordern weitere Erhöhung der Drittstaaten-Kontingente
Bern – Als Reaktion auf den Fachkräftemangel hatte der Bundesrat die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten ab Anfang 2017 aufgestockt. Den Arbeitgebern ist das nicht genug. Sie fordern eine weitere Erhöhung der Kontingente. Eine solche sei angezeigt, schrieb der Arbeitgeberverband in einer Mitteilung vom Freitag.
Die aktuell geltenden Höchstzahlen – 3000 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) – seien gemessen am Bedarf der Wirtschaft nach wie vor zu gering. Gefordert wird eine weitere Erhöhung auf mindestens das Niveau von 2014. Damals wurden 3500 Aufenthalts- und 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige Spezialisten aus Drittstaaten bereitgestellt. Der Arbeitgeberverband begründet sein Anliegen damit, dass sich eine ausreichende Anzahl Bewilligungen für ausländische Spezialisten positiv auf Stellenzahl, Innovationen und Wertschöpfung in der Schweiz auswirke. Die Beanspruchung der Kontingente sei auch im laufenden Jahr hoch.
Keine komplette Abdeckung durch inländische Arbeitskräfte
Der Bedarf der Unternehmen an hochqualifizierten Fachspezialisten aus Drittstaaten könne nach wie vor nicht ausschliesslich durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden. Nach Angaben des Verbands sind im Kanton Zürich die Kontingente für das ganze Jahr 2017 bei Jahreshälfte bereits vollständig ausgeschöpft.
Bürgerinnen und Bürger von Ländern ausserhalb der EU/EFTA profitieren nicht vom freien Personenverkehr. Wollen Unternehmen eine Arbeitskraft beispielsweise in den USA rekrutieren, müssen sie um eine der zahlenmässig begrenzten Bewilligungen ersuchen.
Die Masseneinwanderungsinitiative verlangt, Höchstzahlen für alle ausländischen Arbeitskräfte einzuführen, also auch für jene aus der EU/EFTA. Das Parlament setzte aber auf eine Umsetzung der Initiative ohne Höchstzahlen. (awp/mc/pg)