Bundesanwaltschaft reicht Anzeigen von AKW-Kritikern weiter

AKW Leibstadt

AKW Leibstadt.

AKW Leibstadt der Axpo.

Aarau/Bern – Die Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn müssen die Strafanzeigen gegen die Betreiber der AKW Leibstadt AG und Gösgen SO prüfen. Die Bundesanwaltschaft hat die Anzeigen des Trinationalen Atomschutzverbands (TRAS) und von Greenpeace an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.

Die Staatsanwaltschaft Aargau bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda entsprechende Berichte der «NZZ am Sonntag» und der «SonntagsZeitung». «Die Strafanzeige wird nun geprüft», sagte Sprecherin Elisabeth Strebel.

Inkorrekte Bilanzierung vorgeworfen
TRAS und Greenpeace hatten im Dezember bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeigen gegen die Betreiber der beiden Atomkraftwerke eingereicht. Sie werfen ihnen vor, in den Bilanzen und den Erfolgsrechnungen die Vermögens- und Ertragslage nicht korrekt dargestellt zu haben. Daraus sei ein unrechtmässiger Vorteil in Form von zu niedrigen Strompreisen entstanden.

Die Strafanzeigen richten sich vor allem gegen die Energiekonzerne Axpo (AKW Leibstadt) und Alpiq (AKW Gösgen). Die Konzerne wiesen die Vorwürfe zurück. (awp/mc/ps)

 

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