AKW Mühleberg: Beschwerdeverfahren wird nicht sistiert
Atomkraftwerk Mühleberg.
Bern – Die Frage nach der Zukunft des AKW Mühleberg soll ohne weitere Umschweife beantwortet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat es am Mittwoch abgelehnt, die Beschwerde gegen die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung zu sistieren.
Dies hatten AKW-Gegner gefordert, nachdem sie beim Bund und bei der eidgenössischen Nuklearsicherheitsbehörde ENSI nach der Atomkatastrophe von Fukushima unter anderem die vorsorgliche Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks verlangt hatten. Es wäre sinnvoll, zunächst jene Entscheide abzuwarten, bevor man wieder über die Befristung der Betriebsbewilligung diskutiere, waren sie der Ansicht. Das Bundesverwaltungsgericht sieht dies indessen nicht so, wie es in einem am Mittwoch publizierten Zwischenentscheid schreibt. Zwar gehe es in all diesen Verfahren um Fragen der nuklearen Sicherheit, diese würden aber jeweils in einem anderen Licht betrachtet.
Gesuche noch einige Zeit in Bearbeitung
Es sieht deshalb keine direkten, inhaltlichen Überschneidungen und befürchtet auch keine unzulässige Beeinflussung der Verfahren untereinander. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Behandlung der Gesuche beim Bund und beim ENSI noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Die Betreiberin des Kernkraftwerks Mühleberg, die BKW Energie AG, habe jedoch einen verfassungsmässigen Anspruch darauf, dass das Beschwerdeverfahren zur Aufhebung der Befristung innert angemessener Frist abgeschlossen werde.
BKW verlangt Entzug der aufschiebenden Wirkung
Bei der BKW geht es dabei unter anderem um die Frage, ob sie Investitionen für das AKW-Mühleberg über das Jahr 2012 hinaus amortisieren kann oder nicht. 2012 würde nämlich die befristete Betriebsbewilligung auslaufen. Die BKW hatte ihrerseits beim Bundesverwaltungsgericht den Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden verlangt. Auch diese Forderung lehnte das Bundesverwaltungsgericht jedoch ab. Demnach steht es im juristischen Seilziehen weiterhin unentschieden.
Anwalt zieht Zwischenentscheid nicht weiter
Einen kleinen Sieg konnten die AKW-Gegner beim Bundesverwaltungsgericht immerhin davon tragen: das Gericht hob eine Strafandrohung auf, die verhindern wollte, dass die AKW-Gegner ein Gutachten zu Kernmantelrissen veröffentlichten. Der Anwalt der AKW-Gegner, Rainer Weibel, kann mit dem Zwischenentscheid leben, wie er auf Anfrage sagte. Er anerkenne das Interesse der BKW, dass es in der Sache «vorwärts gehe». Besorgt sei er aber, dass das Bundesverwaltungsgericht womöglich die Vorkommnisse in Fukushima zu wenig beachte. Weibel verzichtet nach eigenen Angaben auf einen Weiterzug des Zwischenentscheids. (awp/mc/upd/ss)