Bern – Auch die BLS und die SBB haben in den vergangenen Jahren zu hohe Subventionen bezogen. Das ergaben Abklärungen von Bund und Kantonen nach der Postauto-Affäre. Die BLS muss 43,6 Millionen Franken zurückzahlen, die SBB 7,4 Millionen.
Die BLS und ihre Tochtergesellschaft Busland rechneten in den Jahren 2011 bis 2018 in ihren Offerten für Leistungen im regionalen Personenverkehr zu tiefe Erlöse aus dem Tarifverbund Libero ein, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Freitag mitteilte.
In der Folge bezahlten der Bund, der Kanton Bern und weitere betroffene Kantone zu hohe Abgeltungen. Deswegen schloss das BAV mit der BLS eine Vereinbarung zur Rückzahlung von 43,6 Millionen Franken ab.
Die SBB machte gemäss BAV bei der Verteilung der Einnahmen des Tarifverbundes Z-Pass «systematische Fehler». Dabei seien unter anderem die Einnahmen für die Jahre 2012 bis 2019 «nicht korrekt zwischen dem eigenwirtschaftlichen Fernverkehr rund dem subventionierten regionalen Personenverkehr» aufgeteilt worden.
Die SBB muss deswegen 7,4 Millionen Franken zurückzahlen. Und das BAV fordere die SBB auf, die Einnahmenverteilung in den Tarifverbünden einfacher und transparenter zu gestalten.
BLS-Chef ärgert sich
Der BLS-Chef Bernard Guillelmon ärgerte sich vor den Medien «unsagbar» über den Budgetierungsfehler. Die BLS hatte in ihre Erlösplanung für den regionalen Personenverkehr die Verkäufe von Halbtax-Abonnementen im regionalen Libero-Tarifverbund nicht eingerechnet. Guillelmon versprach «nachhaltig verbesserte Prozesse».
Seine Bahn habe intern festgestellt, dass es bei der Erlösplanung Differenzen zwischen den erwarteten und den reellen Gewinnen gab. Die BLS-Fachleute hätten aber gesagt, alles habe seine Richtigkeit.
Der Kanton Bern merkte im Sommer 2019, dass diese Differenzen so gross wurden, dass sie nicht mehr stimmen konnten. Die BLS-Geschäftsleitung stellte in der Folge gemäss Guillelmon fest, dass sie einzelne Abwägungen in der Erlösplanung nicht gut genug hinterfragte.
Die Offerte an Kantone und Gemeinden sei dann erfolgt, ohne zu wissen, dass damit kantonale Vorgaben und eigene Regeln missachtet würden, räumte Guillelmon den Fehler ein. Wichtig sei für die BLS nun, solche Fehler künftig zu verhindern. Externe Wirtschaftsprüfer würden darum das Offertwesen, die Kostenrechnung, das Controlling, die Leistungsverrechnung, die Abrechnungen und die finanzielle Führung durchleuchten.
SBB: Entschuldigung und Rückzahlung
Die SBB hat laut einer Mitteilung den Fehler Anfang 2019 erkannt und umgehend für die Offerte 2020/21 bereinigt. Es habe sich gezeigt, dass sich das Standardverfahren für die anderen 16 Tarifverbunde der Schweiz beim Z-Pass der Region Zürich nicht anwenden lasse. Beim diesem Tarifverbund nämlich liegen den Angaben zufolge die Erlöse aus Regional- und Fernverkehr gesondert vor.
Das BAV und die betroffenen Kantone seien Mitte 2019 darüber informiert worden. Die Verbuchung der Erträge sei korrekt erfolgt und die Gelder seien im geschlossenen System des Regionalverkehrs geblieben, hiess es seitens der SBB weiter.
Die SBB erstattet den betroffenen Bestellern den Betrag zurück. Die Bahn entschuldigte sich. Sie wird durch zusätzliche interne Kontrollen den Planungsprozess und die Plangenauigkeit im Regionalverkehr verbessern. Weiter setzt sich die SBB für eine Vereinfachung der Tarife ein. Verbucht wird die Rückzahlung mit dem Konzernabschluss 2020.
Auch Anschlussgleisbauer betroffen
Ausserdem kam es gemäss BAV beim Bau von Anschlussgleisen vom öffentlichen Netz aufs private Firmengelände zu Unstimmigkeiten. So bestünden Anzeichen, dass in den letzten Jahren Transportmengen in einer Datenbank des BAV nicht korrekt registriert und dadurch Rückforderungen nicht wie vorgesehen abgeklärt wurden. In diesem Fall schaltete das BAV die Bundesanwaltschaft ein.
Der Fall Postauto habe gezeigt, dass die «korrekte Abwicklung der Subventionen von Verkehrsleistungen» eng begleitet werden müssten, schreibt das BAV weiter. Gründe dafür seien die zunehmende Gewinnorientierung der Transportunternehmen, komplexe Unternehmensstrukturen, Verbund- und Tarifsysteme sowie das steigende Subventionsvolumen.
Schon 2019 Fehler bei «Zinsglättungen»
Schon im März 2019 deckte das BAV auf, dass die BLS aufgrund eines fehlerhaften Zinsglättungsmodells jahrelang zu hohe Abgeltungen für Rollmaterial im regionalen Personenverkehr erhalten hatte.
Das BAV vereinbarte danach mit der BLS, dass die zu hohen Abgeltungen in den nächsten vier Jahren durch eine Kürzung des Abgeltungsbetrages vollständig kompensiert würden. Es ging um 29,4 Millionen Franken. Die BLS gehört dem Kanton Bern, dem Bund und anderen Besitzern. Darunter befinden sich weitere Kantone. (awp/mc/pg)