Aufsichtsbehörde verordnet Mindestlohn im Postmarkt

Aufsichtsbehörde verordnet Mindestlohn im Postmarkt

Bern – Angestellte im Postmarkt erhalten künftig mindestens 18.27 Franken in der Stunde. Die Aufsichtsbehörde PostCom hat diesen Betrag als Mindestlohn festgesetzt. Die Gewerkschaften hatten 20 Franken gefordert.

Der Mindestlohn von brutto 18.27 Franken pro Stunde ist ab kommendem Jahr vorgeschrieben, wie die PostCom am Donnerstag mitteilte. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit darf zudem höchstens 44 Stunden pro Woche betragen.

Diese Mindeststandards gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Postsektor. Die PostCom weist darauf hin, dass nur noch relativ wenige Arbeitnehmende keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt seien. Die Standards sollen vor allem diese vor Lohndumping schützen. Gleichzeitig müssten sie aber den Markteintritt von neuen Anbieterinnen ermöglichen, schreibt die PostCom.

«Staatlich legitimiertes Lohndumping»
Die Gewerkschaft syndicom hält den festgelegten Mindestlohn für viel zu tief. Sie spricht von «staatlich legitimiertem Lohndumping». Die PostCom leiste schlechten Arbeitsbedingungen geradezu Vorschub, schreibt syndicom. Sie greife die heute geltenden, branchenüblichen Löhne an.

Die Gewerkschaft transfair dagegen findet, das Resultat lasse sich sehen. Sie spricht von einem Schritt in die richtige Richtung. In einigen Gesamtarbeitsverträgen müssten die Stundenlöhne nun nach oben angepasst werden.

Höherer Lohn für Zeitungszusteller
Als Beispiel nennt transfair die Mitarbeitenden bei der Zeitungsfrühzustellung der Presto. Fast die Hälfte der Zustellerinnen und Zusteller würden von den neuen Standards profitieren, schreibt sie. Heute betrage der Mindeststundenlohn dort 17.50 Franken.

Die Bestimmungen gelten auch für Temporär- und Teilzeitangestellte und Arbeitnehmende. Subunternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres jährlichen Umsatzes mit Postdiensten erzielen, müssen die Standards ebenfalls einhalten.

Am tiefsten Niveau orientiert
Die PostCom hatte vor dem Entscheid die aktuellen Löhne erheben lassen. Dabei habe sich gezeigt, dass der nun festgelegte Mindestlohn sich nahe bei oder über den Mindestlöhnen bewege, die in Gesamtarbeitsverträgen für die Postbranche vereinbart worden seien, schreibt sie. Die Spanne der zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Löhne reiche von 17.50 Franken bis 25 Franken.

Die Gewerkschaft syndicom kritisiert, die PostCom habe sich beim Festlegen des Mindestlohnes am tiefsten Niveau orientiert. Sie werde diese willkürlich erlassenen Mindestlöhne bekämpfen und sich dagegen wehren, dass der Wettbewerb im Postmarkt auf dem Buckel der Arbeitenden ausgetragen werde.

Die PostCom ist eine unabhängige Behörde, die den schweizerischen Postmarkt beaufsichtigt. Sie soll einen fairen Wettbewerb sichern und darüber wachen, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen. (awp/mc/ps)

PostCom

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