EFK-Direktor Michel Huissoud. (Foto: EFK)
Bern – Mehr Transparenz wünschen die Aufsichtsorgane von Bund und Parlament nach dem Bekanntwerden von Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit Informatik-Beschaffungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Vergaben ab 50’000 CHF sollten veröffentlicht werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt, dass «jedes Bundesamt eine Liste mit allen Aufträgen über 50’000 CHF publiziert», wie Direktor Michel Huissoud in einem am Freitag veröffentlichten Interview mit der «Aargauer Zeitung» sagte.
Aus einer solchen Liste wäre schnell ersichtlich, wenn ein Amt Aufträge regelmässig den gleichen Lieferanten erteile oder Aufträge gestückelt vergebe.
Forderung beim Bundesrat deponiert
Die Finanzdelegation der Räte (FinDel) stimmt dieser Empfehlung zu: «Wir wollen mal sehen, wie häufig Firmen zum Handkuss kommen und allenfalls nachfragen können, weshalb es immer dieselbe Firma ist», sagte der Präsident der FinDel, Ständerat Hans Altherr (FDP/AR), am Freitag zu Schweizer Radio SRF 1.
Die Liste soll innerhalb der einzelnen Departemente und auch über die Departemente hinweg Vergleiche ermöglichen, sagte Altherr der Nachrichtenagentur sda. Mit der Liste arbeiten müssten die Leitungen der Departemente respektive der Bundesrat. «Wir als parlamentarische Oberaufsicht haben zu überprüfen, ob es tatsächlich geschehen ist.»
Die FinDel habe die Forderung nach der Liste beim Bundesrat deponiert, mit Blick auf die anstehende Revision des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Bundesstellen Dienstleistungen offen ausschreiben müssen, deren Wert über 230’000 CHF beträgt.
Jean-Pierre Méan, Präsident von Transparency International, würde eine Datenbank mit freihändigen Beschaffungen des Bundes ebenfalls begrüssen. Bei der Informatik sieht er allerdings gewisse Schwierigkeiten für Kontrollen. «Informatiker bilden innerhalb von Unternehmen oft eine Art Dunkelkammer.»
«Hilfreiche Tipps erhalten»
Die FinDel wollte ausserdem wissen, wie die Privatwirtschaft IT-Beschaffungen handhabt. Sie hat Gespräche mit Vertretern der beiden grössten Schweizer Banken geführt, wie Altherr berichtete. «Wir erhielten einige hilfreiche Tipps.»
Zwar habe man erfahren, dass auch bei den Grossbanken Informatikprojekte scheiterten. Aber weil sie mit eher kleineren Projekten arbeiteten, die rasch umgesetzt werden könnten, lasse zumindest frühzeitig feststellen, dass ein Vorhaben nicht zum Ziel führe.
Im Auge behalten will die FinDel sodann das vom Bundesrat geschaffene Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB). Dieses sei zurzeit daran, einen Strategiewechsel in Richtung mehr Steuerung und Zentralisierung umzusetzen. «Wir wollen genau wissen, wie dieses Vorhaben umgesetzt wird», sagte Altherr.
Huissoud kritisierte im Interview auch die Reaktion des SECO auf die Korruptionsvorwürfe. Das SECO habe zu spät Strafanzeige erstattet und involvierten Firmen so Zeit gegeben, Beweise zu vernichten. Der anfängliche Verzicht auf eine Anzeige schütze die Täter.
Er verwies zudem auf das Bundespersonalgesetz: Dieses schreibe Bundesangestellten vor, bei einem Verdacht auf deliktische Vorgänge Anzeige zu erstatten. Die EFK hat dieses Jahr zusätzliche Ressourcen erhalten für die Prüfung grosser Informatik-Projekte. Das Parlament bewilligte drei Vollzeit-Stellen und 900’000 CHF für den Beizug von externen Experten.
Bericht über korrupte geschäfte im grossen Stil
Die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» hatten am Donnerstag die Korruptionsvorwürfe bekannt gemacht. Demnach soll ein Ressortleiter des SECO zusammen mit Komplizen bei einer externen Informatikfirma im grossen Stil korrupte Geschäfte getätigt haben, etwa indem bei Aufträgen zu viele Arbeitsstunden verrechnet wurden.
Der Ressortleiter im SECO soll im Gegenzug grosszügige Geschenke wie etwa Reisen oder VIP-Tickets für Fussballspiele angenommen haben. Zunächst war eine Administrativuntersuchung eingeleitet worden. Am Donnerstag erstattete das SECO zusätzlich Strafanzeige und stellte den von den Vorwürfen betroffenen Mitarbeiter vorübergehend frei.
Bundesangestellte dürfen keine Geschenke annehmen, ausser sozial üblichen Gaben im Wert von bis 200 CHF. Das hält das Eidg. Personalamt in einem Informationsblatt fest. Läuft ein Verfahren für eine Beschaffung, dürfen weder Einladungen noch Geschenke – auch nicht von geringem Wert – angenommen werden. (awp/mc/ps)