Aufspaltung der BKW vom Tisch – Debatte um Aktienverkauf in Sicht

BKW-CEO Suzanne Thoma. (Foto: BKW)

Bern – Die Aufspaltung des bernischen Energie- und Infrastrukturkonzerns BKW ist vom Tisch. Die Finanzkommission des Grossen Rates ist fast geschlossen der Meinung, dass eine Aufspaltung keine Option mehr sei. Das teilte die Kommission am Mittwoch mit.

Der Regierungsrat hatte sich bereits im März gegen einen solchen Schritt ausgesprochen. Die Aufspaltung wäre mit «sehr grossen rechtlichen und finanziellen Risiken für den Kanton Bern» verbunden, schrieb die Regierung in einem Bericht, den der Grosse Rat bestellt hatte und der nun in der Finanzkommission vorberaten wurde. Im Juni kommt er ins Kantonsparlament.

Tatsächlich wäre eine politisch motivierte Aufspaltung der BKW «ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit», schreibt die Finanzkommission. Die BKW sei mit dem integrierten Geschäftsmodell in einem anspruchsvollen Marktumfeld erfolgreich unterwegs. In ein solches Unternehmen solle nicht ohne Not eingegriffen werden.

Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität
Ein Thema bleibt hingegen eine Minderheitsbeteiligung, wie sie der Regierungsrat in seinem Bericht ins Spiel gebracht hatte. Das geltende Gesetz schreibt vor, dass der Kanton Bern eine Beteiligung zwischen 51 und 60 Prozent des BKW-Aktienkapitals halten muss.

Die Regierung könnte sich eine Änderung des BKW-Gesetzes vorstellen, so dass der Kanton einen Teil seiner Aktien verkaufen kann. Er würde aber eine Sperrminorität von mindestens 34 Prozent behalten.

Die knappe Mehrheit der Finanzkommission hat nichts dagegen, wenn die Regierung eine Gesetzesrevision ausarbeitet. Sie ist der Meinung, dass die vitalen Interessen des Kantons an der BKW AG auch mit einer Sperrminorität gewahrt werden könnten.

Eine Minderheit der Kommission sieht es anders: Sie will die BKW in öffentlichem Besitz belassen. Diese Ansicht vertritt beispielsweise die SP, wie sie in einem Communiqué vom Mittwoch deutlich machte. Sie drohte bereits mit dem Referendum für den Fall, dass der Grosse Rat dereinst einen Verkauf der Mehrheitsbeteiligung beschliessen sollte.

Debatte im Juni
So weit ist es noch nicht, zunächst debattiert der Rat in der Juni-Session über den Bericht der Regierung. Die Kommission verabschiedete dazu vier Planungserklärungen.

Eine davon enthält den Verzicht auf die Aufspaltung, zwei weitere befassen sich mit dem Fall, dass der Regierungsrat tatsächlich eine Gesetzesrevision vorlegen will. Er soll in diesem Fall Varianten ausarbeiten. Zudem müsste ein tatsächlicher Aktienverkauf dem Parlament unterbreitet werden.

Die vierte Planungserklärung verlangt, dass der Kanton die notwendigen Vorkehrungen trifft, um einen Verkauf der Aktien an unerwünschte Dritte zu verhindern.

BKW-Strategie in der Kritik
Der Bericht der Regierung bestellt hatte der Grosse Rat im September 2019. Er wollte wissen, welche Auswirkung eine Aufspaltung der BKW-Gruppe in einen staatlich beherrschten Teil und in einen privatisierten Teil hätte.

Wegen des Aufkaufs von zahlreichen Dienstleistungsfirmen ist die BKW in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Nach Ansicht der Kritiker hat die BKW beim Strom zwar einen Versorgungsauftrag, doch sei für das Dienstleistungsgeschäft eine staatliche Beteiligung kaum erforderlich. (awp/mc/pg)

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