Aufspaltung der BKW wäre laut Rechtsgutachten unzulässig
Bern – Der Kanton Bern kann der BKW im neuen Beteiligungsgesetz nicht vorschreiben, das Unternehmen in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufzuteilen. Das steht in einem von der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) eingeholten Rechtsgutachten.
Professor Peter Hettich von der Universität St. Gallen komme in diesem Gutachten zum Schluss, eine solche Vorschrift des Kantons würde die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit verletzen. Das steht in einer Mitteilung der BVE vom Montag.
Der Kanton Bern ist heute Mehrheitseigner der BKW AG. Er hält rund 52% der Aktien. Die Berner Regierung wird dem Grossen Rat voraussichtlich im November ein neues BKW-Beteiligungsgesetz vorlegen und hat dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. In deren Rahmen forderten gewisse Kreise eine Aufspaltung der BKW.
Sie finden, die Geschäftsteile Netze und Kraftwerke müssten aus der BKW ausgegliedert und ganz vom Kanton übernommen werden. Die Geschäftsteile Energiehandel und Dienstleistungen sollten in einer separaten Gesellschaft ohne Beteiligung des Kantons weitergeführt werden.
Referendumsdrohung
Das lehnt die Berner Regierung ab, wie sie Ende Juni mitteilte. Sie ist der Ansicht, der Kanton Bern solle künftig mindestens 34 und höchstens 60% der BKW-Anteile halten.
SP Kanton Bern und Gewerkschaften haben bereits mit dem Referendum gedroht für den Fall, dass die Mehrheitsbeteiligung des Kantons an der BKW nicht gesetzlich festgeschrieben wird. Es dürfe nicht sein, dass der Kanton eines seiner grössten Unternehmen unkontrollierten Veränderungen im Aktionariat aussetze, finden sie. (awp/mc/ps)