Avenir Suisse: Steuersystem ist Hindernis für berufstätige Frauen

Avenir Suisse: Steuersystem ist Hindernis für berufstätige Frauen
(Image by Free-Photos from Pixabay)

Bern – Das Schweizer Steuersystem sei frauenfeindlich und stelle ein Hindernis für berufstätige Frauen dar. Das schreibt die liberale Denkfabrik Avenir Suisse in einer neuen Studie. Abhilfe schaffen könnten eine Individualbesteuerung und höhere Abzüge für Betreuungskosten.

Auch in der Schweiz werde das Potenzial der vielen gut ausgebildeten Frauen immer noch ungenügend ausgeschöpft, heisst es in der Studie, die am Donnerstag vorgestellt wurde. Das sei problematisch, auch weil jedes Jahr mehr ältere Personen aus dem Arbeitsmarkt austräten, als neue hinzukämen.

Dadurch könnten der Schweiz bis im Jahr 2030 «demographiebedingt» 500’000 Arbeitskräfte fehlen, sagte Avenir Suisse-Direktor Peter Grünenfelder bei der Vorstellung der Studie. Aus gesellschaftlicher aber auch aus ökonomischer Sicht lohne es sich deshalb, die Erwerbstätigkeit der Frauen zu fördern.

Gerade in der Corona-Krise habe sich gezeigt, wie die Gesellschaft in alte Verhaltensmuster zurückgefallen sei: Mütter hätten ihre Erwerbstätigkeit viel öfter reduziert als Väter. Und das Schweizer Steuersystem fördere diese alte Denkschema, sagte Grünenfelder.

Keine Anreize für Frauen
Denn die in der Schweiz geltende gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren führt gemäss den Studienautoren dazu, dass sich eine Erhöhung des Pensums des zweitverdienenden Elternteils rein finanziell nur selten lohnt.

Denn dieses Einkommen – in 90 Prozent der Fälle das der Frau – werde wegen des höheren Grenzsteuersatzes deutlich höher besteuert, als das bei einer individuellen Veranlagung der Fall wäre. Dadurch werde für verheiratete Frauen ein Anreiz geschaffen, nicht oder nur mit einem tiefen Pensum zu arbeiten.

Erschwerend komme hinzu, dass höhere Arbeitspensen beider Elternpaare auch mit zusätzlichen Betreuungskosten verbunden seien. Diese Kosten stiegen bei einer Erhöhung der Erwerbstätigkeit der Frau überproportional. Denn wenn sich die Ehefrau entscheide, mehr zu arbeiten, müsse die Familie nicht nur für mehr Kita-Tage bezahlen, sondern oft auch noch auf die Subventionen verzichten.

Vergleich von Reformvorschlägen
Für die Studie verglichen die zwei Autoren acht Reformvorschläge zur Ehepaar- und Familienbesteuerung auf Bundesebene. Sie untersuchten anhand von Schätzungen, welche Anreize dabei für Frauen geschaffen würden, in die Arbeitswelt einzusteigen oder mehr zu arbeiten.

Dabei kommen sie zum Schluss, dass eine modifizierte Individualbesteuerung das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen würde. Dabei würde ein Elternteil mit einem niedrigeren Familientarif besteuert und der andere mit einem Alleinstehendentarif.

Gemäss den Autoren könnte die Einführung dieses Modells auf Bundesebene die Beschäftigung um 19’000 Vollzeitstellen steigern. Das würde bedeuten, dass fast jede siebte Frau ihr Pensum erhöhen könnte. Im Vergleich dazu falle die Erwerbszunahme bei Splittingmodellen tiefer aus. Dabei werden die Gehälter zusammengerechnet, aber dann zu einem tieferen Satz versteuert.

Gleichzeitig würde die individuelle Besteuerung auch zu weniger Steuerausfällen führen als Modelle mit einer gemeinsamen Veranlagung. Zudem sei die getrennte Besteuerung die einzige zivilstandsunabhängige Alternative und die «Heiratsstrafe» wäre damit erledigt.

Betreuungskostenabzug vs. Kinderabzug
Auch eine Erhöhung des Betreuungskostenabzugs könnte die Erwerbstätigkeit von – vor allem von gut ausgebildeten – Frauen erhöhen und wäre mit vergleichsweise tiefen Steuerausfällen verbunden. Die Autoren schätzen, dass diese Massnahme eine Zunahme der Beschäftigung von bis zu 2500 Vollzeitstellen zu Folge hätte.

Durch eine Erhöhung des Kinderabzugs hingegen würde auch das verfügbare Einkommen von Einverdienerhaushalten aufgebessert. Das könnte dazu führen, dass die Eltern ihr Arbeitspensum eher reduzierten, anstatt steigerten. Deshalb glauben die Autoren, dass die Erhöhung des Kinderabzugs keinen oder nur einen geringen Effekt auf die Erwerbstätigkeit der Familie hätte.

Politische Diskussion seit 35 Jahren
Das Parlament bemüht sich seit dem Jahr 1984, eine mehrheitsfähige Lösung zu verabschieden, bisher erfolglos. 2016 lehnte das Stimmvolk die Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» äusserst knapp ab. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.

In der letzten Wintersession erteilte der Nationalrat einem Vorschlag des Bundesrats eine Absage. Dieser sah vor, Ehepaaren und Personen in eingetragener Partnerschaft eine Wahlmöglichkeit zu geben zwischen gemeinsamer und individueller Besteuerung.

Am 27. September wird die Stimmbevölkerung über die Erhöhung des Kinderabzugs bei der Bundessteuer entscheiden. Die SP hatte das Referendum ergriffen. Vom höheren Abzug würden nur die Reichsten profitieren – auf Kosten aller anderen, argumentieren die SP und Grüne. (awp/mc/pg)

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